Dreigestirn bei der Polizei
Kontrollen an Karneval

„Polizei, Rettungs- und Ordnungskräfte, Sanitätsdienste und viele weitere sind in den nächsten Tagen für die Sicherheit aller Jecken im Kreis unterwegs - deshalb sollten die auch anständig behandelt werden“, appellierte Landrat Markus Ramers beim Treffen mit dem Dreigestirn aus Euskirchen.  | Foto: Polizei
  • „Polizei, Rettungs- und Ordnungskräfte, Sanitätsdienste und viele weitere sind in den nächsten Tagen für die Sicherheit aller Jecken im Kreis unterwegs - deshalb sollten die auch anständig behandelt werden“, appellierte Landrat Markus Ramers beim Treffen mit dem Dreigestirn aus Euskirchen.
  • Foto: Polizei

Kurz vor Weiberfastnacht trafen sich Landrat Markus Ramers und Polizeidirektor Harald Mertens mit dem Euskirchener Dreigestirn: Prinz Mucki I. (Markus Tews), Bauer Thomas (Wierum) und Jungfrau Johanna (Jochen Tews).

Kreis Euskirchen (lk). „Wir alle wollen in den nächsten Tagen friedlich, fröhlich und respektvoll Karneval feiern! Danke an das Oeskerchener Dreigestirn für den heutigen Besuch bei der Polizei und die gemeinsame Botschaft. Polizei, Rettungs- und Ordnungskräfte, Sanitätsdienste und viele weitere sind in den nächsten Tagen für die Sicherheit aller Jecken im Kreis unterwegs - deshalb sollten die auch anständig behandelt werden. Danke für den wichtigen Einsatz!“, begrüßte der Landrat das jecke Trio.

Um mit gutem Gewissen feiern zu können, rät die Polizei im Kreis Euskirchen: Kümmern Sie sich rechtzeitig darum, wie Sie nach dem Feiern sicher nach Hause kommen!An den Karnevalstagen verstärkt die Polizei ihre Verkehrskontrollen, um unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehende Fahrzeugführer aus dem Verkehr zu ziehen. „Wenn Anzeichen von Fahruntauglichkeit vorliegen oder man an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, kann der Führerschein schon ab 0,3 Promille entzogen werden“, warnt die Polizei. Auch alkoholisierte Radfahrende laufen Gefahr, ihren Führerschein zu verlieren und sich im Strafverfahren verantworten zu müssen. Wer nach einer durchzechten Nacht wieder „raus“ muss, sollte den „Restalkohol“ nicht unterschätzen. In einer Polizeikontrolle am Vormittag fällt das sofort auf.

„Für junge Fahrer unter 21 Jahren und für Führerscheinneulinge, die sich noch in der Probezeit befinden, gilt absolutes Alkoholverbot! Keine Kurzen für die Kurzen! Die Polizei beteiligt sich über Karneval an Jugendschutzkontrollen und weist im Voraus auf die wichtigsten Regeln hin: „Schnaps“ ist unter 18 Jahren absolutes Tabu - das gilt auch für Mischgetränke. Wer für unter 18-Jährige „branntweinhaltige“ Getränke „besorgt“, muss mit Geldstrafen rechnen. Bier und Wein sind erst ab 16 Jahren erlaubt“, stellt die Polizei klar.

Redakteur/in:

Lars Kindermann aus Rhein-Erft

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