Bachläufe trocknen aus
Bei Wasserentnahme droht hohes Bußgeld

Wasser aus Bächen, Seen und Teichen im Kreis Euskirchen soll nicht zum Bewässern des Gartens genutzt werden.  | Foto: pixabay
  • Wasser aus Bächen, Seen und Teichen im Kreis Euskirchen soll nicht zum Bewässern des Gartens genutzt werden.
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Bußgelder bis zu 50.000 Euro drohen bei der illegalen Wasserentnahme aus Seen, Teichen und Bächen im Kreis Euskirchen.

Kreis Euskirchen (lk). Die Bäche im Kreisgebiet leiden nach den geringen Niederschlägen der letzten Wochen und Monate unter der zunehmenden Trockenheit.„Aufgrund des ausgebliebenen Regens führen die Bäche immer weniger Wasser, stellenweise sind Gewässerabschnitte bereits trockengefallen“, teilt die Kreisverwaltung mit. Regionale Schauer und Gewitter würden die Lage „höchstens kurzfristig“ verbessern.

Höchst problematisch seien daher die verstärkten und größtenteils unzulässigen Wasserentnahmen aus Bächen, Seen und Teichen, zum Beispiel zum Bewässern des eigenen Gartens.

Die Untere Wasserbehörde des Kreises Euskirchen weist darauf hin, dass diese Wasserentnahme lebensbedrohlich für die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen sein kann. Besonders bei der zusätzlichen Entnahme aus kleinen Bachläufen ist die zu Verfügung stehende Wassermenge schnell erschöpft.

Wer ohne wasserrechtliche Erlaubnis Wasser abpumpt, um den Garten zu bewässern, der kann mit einem hohen Bußgeld belangt werden – im Einzelfall bis zu 50.000 Euro. „Entsprechende Kontrollen werden zurzeit bereits durchgeführt“, warnt die Kreisverwaltung.

Die Untere Wasserbehörde des Kreises Euskirchen bittet zudem eindringlich darum, auch die erlaubte Wasserentnahme durch das Schöpfen mit „Handgefäßen“ zu dieser warmen Jahreszeit einzustellen.

Redakteur/in:

Lars Kindermann aus Rhein-Erft

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