Die Stadt Erftstadt informiert
Hundekot ist korrekt zu entsorgen

Foto: Stadt Erftstadt

Erftstadt (vd). Hundehalter aufgepasst: Die Stadt Erftstadt weits darauf hin, dass die Hinterlassenschaften der Vierbeiner ordnungsgemäß zu beseitigen und entsorgen sind. Denn auch in Erftstadt gibt es viele Beschwerden über rücksichtsloses Verhalten von Hundehaltern.

Die „Haufen“ sind nicht nur auf dem Gehweg ärgerlich, sie können auch eine Gesundheitsgefahr für Menschen und Tiere bedeuten. Die Stadt betont: „Die Rechtslage ist eindeutig: Verunreinigungen sind unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Das gilt nicht nur für Spielplätze oder Parkanlagen, sondern ebenso für Wiesen, Wälder, Freiflächen und Seitenstreifen der Straßen und Wege. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zwischen 35 und 500 Euro belegt werden.“ Ist der Hundekot „eingetütet“, ist er über öffentliche Abfallbehälter oder die eigene Restmülltonne zu entsorgen. Sollte ausnahmsweise kein selbst mitgeführter Plastikbeutel zur Hand sein, stehen an über 50 Standorten im Stadtgebiet kostenfrei Hundekotbeutel zur Verfügung. Wichtig: „Ein Wegwerfen der Beutel in die Natur, zum Beispiel den Seitenrand einer Straße, ist ausdrücklich verboten und kann ebenfalls mit einem Bußgeld belegt werden“, so die Stadtverwaltung.

Redakteur/in:

Düster Volker aus Erftstadt

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