SPEZIAL
Warum Zweifel an der Eigenständigkeit der Ukraine unbegründet sind

Foto: Correctiv / pixabay-David_Peterson
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Gemeinsam mit dem Faktencheck-Team des Recherchezentrums CORRECTIV beantwortet der Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter in einer mehrteiligen Serie die wichtigsten Fragen zum Russland-Ukraine-Krieg.

  • Die Behauptung: Die Ukraine ist kein eigenständiger Staat

Um seinen Angriffskrieg in der Ukraine zu rechtfertigen, nutzt der russische Präsident Wladimir Putin unter anderem die Erzählung, die Ukraine habe nie „echte Staatlichkeit“ besessen. Wir schildern die wichtigsten Fakten rund um die Unabhängigkeit des Landes seit 1991 und die Einbindung der Ukraine in internationale Abkommen.

  • Was macht überhaupt einen Staat aus?

Als Staat bezeichnet man eine Vereinigung vieler Menschen, die in einem bestimmten, abgegrenzten Gebiet leben. Ein Staat hat eine Geschichte und ist in die internationale Gemeinschaft über Verträge eingebunden.

  • Was geschah mit der Ukraine nach dem Zerfall der Sowjetunion?

Die Ukraine ist am 24. August 1991 als freier Staat aus der Sowjetunion hervor gegangen. Zuvor existierte das Land zwar als Republik, die auch zu den Gründungsmitgliedern der Vereinten Nationen gehört, aber die Ukraine war abhängig von der zentralen Sowjet-Führung in Moskau. Die Unabhängigkeit kam erst mit einer Volksabstimmung im Jahr 1991 bei der 90 Prozent der Menschen in der Ukraine für die Freiheit von Moskau stimmten. 1995 schloss sich die Ukraine der OSZE an, die den Frieden in Europa sichern soll. So sollte auch die Ukraine vor Angriffen geschützt werden.

  • Wer garantierte die Grenzen der Ukraine?

Die freie Ukraine hatte über 1500 Atomwaffen aus dem alten Sowjetarsenal übernommen. Im Budapester Memorandum von 1994 verpflichtete sich die Ukraine diese Nuklearsprengköpfe bis 1996 an Russland abzugeben. Im Gegenzug garantierten Russland, die USA und Großbritannien die Souveränität und die bestehenden Grenzen der Ukraine. Das Memorandum ist als völkerrechtlicher Vertrag bei den Vereinten
Nationen hinterlegt worden.

  • Welche Rolle spielt das Minsker Abkommen?

Das Minsker Abkommen wurde von Frankreich, Deutschland, der Ukraine und Russland 2015 ausgehandelt. Es sollte den Konflikt um die Gebiete Donezk und Lugansk befrieden, in dessen Verlauf Russland in
Ukraine eingefallen war. Das Minsker Abkommen sah einen unverzüglichen Waffenstillstand vor. Die von Russland besetzte Krim wurde vom Minsker Abkommen ausgenommen. Russland hatte die Halbinsel
ein Jahr zuvor annektiert. Das Abkommen wurde nie vollständig umgesetzt, Waffenstillstände immer wieder gebrochen.

  • Was ist mit der Nato-Mitgliedschaft der Ukraine?

Die Nato hat seit 1997 eine feste Beziehung mit Russland und mit der Ukraine. Die Grundlage der Zusammenarbeit sind die sogenannte Nato-Ukraine-Charta und eine entsprechende Nato-Russland-Akte. In den Dokumenten ist festgehalten, dass alle Seiten zusammenarbeiten und sich alle Staaten der Region frei für ein Bündnis entscheiden können. Im Jahr 2008 bekam die Ukraine eine sogenannte grundsätzliche Beitrittsperspektive. Doch sowohl Russlands Präsident Putin als auch Deutschland und Frankreich sprachen sich gegen diese Erweiterung der Nato aus. Bis 2014 verfolgte die Ukraine daraufhin eine Politik, die sich per Gesetz ausdrücklich an der „Blockfreiheit” orientierte. Dies änderte sich erst mit dem Überfall Russlands
auf die Krim im Jahr 2014. Danach strebte die Ukraine in die Nato. 2019 änderte die Ukraine schließlich ihre Verfassung und erklärte die Mitgliedschaft in der EU und in der Nato zum Staatsziel. 2020 wurde die
Ukraine in ein vertieftes Partnerschaftsprogramm mit der Nato aufgenommen.

  • Fazit:

Die Ukraine ist seit 1991 ein unabhängiger und souveräner Staat.

Hier geht es zur Faktencheck-Webseite 

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