Osterspaziergang
Forstamt weist für den Osterspaziergang auf die Spielregeln für d ...

- Bitte nicht anfassen und auch nicht pflücken: Buschwindröschen im Kottenforst.
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Region (red). Der Wald zeigt sich jetzt im Frühling mit den
Frühblühern und dem frischen Grün von der schönsten Seite.
Bei dem angekündigten kühlen, aber schönem Wetter wird es an Ostern
viele Menschen zu einem Osterspaziergang in die Wälder ziehen, zumal
vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie keine Veranstaltungen
stattfinden werden.
Mit seiner Gesamtgröße von über 60.000 Hektar hier im südlichen
Rheinland ist für alle Waldbesucher ausreichend Platz im Wald, auch
wenn es sich an neuralgischen Punkten wie im Siebengebirge, im
Kottenforst und in den Villewäldern hier und da etwas „drängeln“
wird.
Anders als im üblichen Straßenverkehr bewegen sich im Wald die
unterschiedlichen Besuchergruppen wie Spaziergänger, Familien mit
Kinderwagen, Hundebesitzer, Läufer, Radfahrer und Inlineskater alle
auf den gleichen Wegen. Das verlangt gegenseitig Rücksichtnahme,
damit der Osterausflug in den Wald stressfrei und ohne Zwischenfälle
erfolgen kann.
Auch wenn der Besucherverkehr im Wald nicht – wie im Straßenverkehr
- durch Schilder geregelt ist, so gelten doch folgende zentrale
„Spielregeln“, die beim Besuch im Wald zu beachten sind:
- Rauchverbot im Wald in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober vor
dem Hintergrund der hohen Waldbrandgefahr gerade jetzt im Frühling.
- Anleinzwang von Hunden in den Naturschutzgebieten (Siebengebirge,
Kottenforst); außerhalb von Naturschutzgebieten darf der Hund ohne
Leine nur auf dem Weg, nicht aber abseits des Weges im Wald laufen.
Gerade jetzt im Frühjahr in der Brut- und Setzzeit besteht die
Gefahr, dass freilaufende Hunde junges Wild ergreifen.
- Genereller Leinenzwang von unerzogenen Hunden, weil diese andere
Waldbesucher belästigen können. Denn die Erholung anderer
Waldbesucher – so ist es ausdrücklich im Landesforstgesetz geregelt
- darf nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
- Radfahren nur auf festen Wegen; das Radfahren auf schmalen
unbefestigten Pfaden ist verboten; im Naturschutzgebiet Siebengebirge
darf nur auf den breiten Wegen (gelbe Markierung) Rad gefahren werden.
Die Anzahl der Waldbesucher hat sich – so haben Zählungen ergeben -
in Folge der Corona-Pandemie in vielen Bereich verdoppelt. Daher sind
vielen Bürgern, die neu im Wald sind, diese einfachen Regeln oft
nicht bekannt.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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