Nördliche Innenstadt
Von Tempo 10 auf Tempo 20

Brühl. Der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich Kölnstraße, Gartenstraße, Schützenstraße und Burgstraße ist bisher als Tempo-10-Zone ausgeschildert. Im nächstem Jahr soll eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 20 angeordnet werden. Das schlägt die Verwaltung dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität vor. Die Stadt will damit mehr Rechtssicherheit erwirken. Gerichtsurteile für andere Städte mit Bereichen der gleichen Anweisung haben die Regelung Tempo 10 als rechtswidrig entschieden. Der Grund: Die Zonenbeschilderung mit Tempo 10 wird nicht im Katalog der Verkehrszeichen aufgeführt. Im Ergebnis werde sich an der tatsächlichen Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs nichts ändern, so die Verwaltung. Die durchschnittliche Geschwindigkeit auf der Kölnstraße betrage jüngsten Messungen zufolge 28 km/h. In der Gartenstraße wird das Kfz-Parken vom südlichen an den nördlichen Fahrbahnrand verlegt. An zwei Standorten sollen jeweils sechs Fahrradstellplätze an Anlehnbügeln zwischen den Kfz-Stellplätzen eingerichtet werden.

Die nördliche Innenstadt soll im nächsten Jahr als Tempo-20-Zone ausgewiesen werden. In der Gartenstraße soll das Parken auf die Nordseite verlegt werden.  Foto: Brodüffel

Freie/r Redaktionsmitarbeiter/in:

Hans Peter Brodüffel aus Brühl

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