Cannabis ab heute legal
Kiffen in der Fußgängerzone

Brühl. Der Hanf ist freigegeben. Ab heute, 1. April, können Erwachsene legal Cannabis besitzen und konsumieren. Befürworter feiern die neue Regelung mit öffentlichem "Ankiffen", Gegner schlagen die Hände über dem Kopf zusammen. Anfragen des Brühl Schlossboten bei Stadt, Land und Polizei offenbaren eine große Ratlosigkeit wie man mit der Teillegalisierung umgehen will. Im Innerstädtischen scheint es derzeit zwischen den Verbotszonen ein Wirrwarr an Flächen zu geben, auf denen das Kiffen erlaubt ist. Wird das Kiffen in der Brühler Innenstadt ab 20 Uhr komplett erlaubt oder wird zum Beispiel vor dem Rathaus wegen des Spielplatzes eine Verbotszone eingerichtet? Wer übernimmt die abendlichen Kontrollen auf der Bleiche oder am Belvedere? Wer überwacht die 100 Meter-Distanz zu Kitas und Schulen? Michael Mertens, Vorsitzender der Polizeigewerkschaft in NRW, hält die Cannabis-Regelung für nicht kontrollierbar und sieht darin sogar politische Absicht. "Wenn man so ein Gesetz auf den Weg bringt, dann muss das auch gut vorbereitet sein. Mir kommt es jedoch so vor: Schnelligkeit ging vor Gründlichkeit. Die Regelungen sind ganz bewusst so gemacht. Damit es am Ende des Tages heißt: Weil das nicht nicht mehr leistbar ist, kontrollieren wir das gar nicht erst."

Freie/r Redaktionsmitarbeiter/in:

Hans Peter Brodüffel aus Brühl

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