Finanzamt Brühl
Frist für Steuererklärung endet am 31. Juli

Die Frist für die Abgabe der 2024er Steuererklärung endet am 31. Juli.  | Foto: Pixelot/adobe.stock.com
  • Die Frist für die Abgabe der 2024er Steuererklärung endet am 31. Juli.
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Brühl (red). Bürgerinnen und Bürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, sollten jetzt aktiv werden: Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung für 2024 endet am 31. Juli. Wer eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat bis zum 30. April 2026 Zeit.

Nich jeder muss eine Steuererklärung abgeben

„Nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben“, erklärt Dr. Dirk Siegers, Leiter des Finanzamts Brühl. „In bestimmten Fällen ist sie aber verpflichtend. Das gilt zum Beispiel für Ehepaare, die beide Arbeitslohn erhalten und in der Steuerklassenkombination III und V eingestuft sind. Oder für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Lohnersatzleistungen, wie Kurzarbeitergeld oder Elterngeld, oder zusätzliche Einkünfte, etwa aus Vermietung und Verpachtung, von mehr als 410 Euro im Kalenderjahr erhalten haben.“

Wer ausschließlich Arbeitslohn nach Steuerklasse I oder IV bezieht, muss in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Nähere Informationen bietet die Internetseite der Finanzämter unter: www.finanzamt.nrw.de.

Erklärunh digital abgeben

Das Finanzamt empfiehlt die Abgabe über das kostenlose Online-Portal ELSTER. „Mehr als 80 Prozent der Einkommensteuererklärungen gehen bei uns bereits digital ein“, betont der Leiter. Das Portal bietet viele Vorteile: Es können zum Beispiel viele Daten, etwa aus der Lohnsteuerbescheinigung, von der Krankenkasse oder Rentenversicherung, automatisch übernommen werden. Auch Vorjahresdaten können übernommen werden. Das spart Zeit. Während der Eingabe der übrigen Daten helfen Hinweise und die integrierte Prüfberechnung dabei, Eingabefehler zu vermeiden. Danach wird die fertige Steuererklärung verschlüsselt und sicher an das zuständige Finanzamt übermittelt und eine entsprechende Versandbestätigung erstellt und im ELSTER-Postfach abgelegt.

Belege nicht mit einreichen

Um die Abgabe der Steuererklärung zu erleichtern, hat Dr. Dirk Siegers weitere Tipps:

„Belege müssen grundsätzlich nicht eingereicht werden. Erst, wenn wir darum bitten. Diese können dann digital nachgereicht werden. Persönliche Angaben, wie die Bankverbindung oder Adresse, sollten vollständig und aktuell sein.“

Das Finanzamt im Internet

Über die Internetseite der Finanzämter www.finanzamt.nrw.de können viele Anliegen und Anträge, z. B. ein Antrag auf Steuerklassenwechsel oder auf Lohnsteuer-Ermäßigung, online erledigt werden.

Außerdem können Bürgerinnen und Bürger unter www.finanzamtstermine.nrw.de schnell und einfach einen Wunschtermin für den persönlichen Besuch in ihrem Finanzamt buchen.

Redakteur/in:

Montserrat Micaela Manke

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