Ab Montag geöffnet
Briefwahlbüro im Rathaus

Ab Montag kann man sein Kreuzchen für die Bundestagswahl schn mal per Briefwahl machen. | Foto: Andreas Lischka auf Pixabay
  • Ab Montag kann man sein Kreuzchen für die Bundestagswahl schn mal per Briefwahl machen.
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Brühl - (red) Wer bei der anstehenden Bundestagswahl am Wahlsonntag nicht im
Wahllokal wählen kann oder möchte, hat wie immer die Möglichkeit,
seine Stimme vorab per Briefwahl abzugeben. Ab Montag, 30. August
öffnet die Stadt Brühl das Briefwahlbüro.

Wegen der laufenden Bauarbeiten zum Neubau des Rathauses B am Steinweg
befindet sich das Briefwahlbüro im Erdgeschoss des Rathauses A,
Uhlstr. 3, Sitzungsraum A 013. Der Zugang erfolgt coronabedingt nicht
über den Haupteingang, sondern über den südlichen Seiteneingang im
Bereich des Durchgangs Richtung Schlosspark und wird durch
entsprechende Beschilderung gekennzeichnet. Das Briefwahllokal ist
nicht direkt barrierefrei zu erreichen. Für Wählerinnen und Wähler
mit Geheinschränkungen stehen daher Hilfskräfte am Seiteneingang
bereit, die bei Bedarf einen barrierefreien Zugang ermöglichen. Beim
Betreten des Rathauses sind die üblichen Hygienemaßnahmen
einzuhalten. Abstand halten und das Tragen einer Maske ist daher, wenn
nicht aus gesundheitlichen, attestierten Gründen unmöglich,
erforderlich.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros von Montag, 30. August bis
Donnerstag, 23. September:

Montag bis Mittwoch: 7.30 bis 16 Uhr; Donnerstag: 7.30 bis 18 Uhr;
Freitag: 7.30 bis 12.30 Uhr und Samstag: 10 bis 12.30 Uhr

Freitag, 24. September (letzter Tag) ist von 7.30 bis 18 Uhr
geöffnet.Gegen Vorlage des Personalausweises und eines eigenhändig
unterschriebenen Antrages auf Erteilung eines Wahlscheines
(Briefwahlantrag) können dort Briefwahlunterlagen abgeholt werden.
Wer möchte, kann auch direkt vor Ort wählen.

Briefwahlunterlagen können auch formlos per Brief, Telefax (02232
79-2819) oder E-Mail (wahlbuero@bruehl.de) angefordert werden.
Darüber hinaus ist unter https://www.bruehl.de/bundestagswahl.aspx
der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins hinterlegt. Zusätzlich
besteht die Möglichkeit, die Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu
verwenden, die ab 26. August 2021 übersandt wird. Dort ist ebenfalls
ein Antrag abgedruckt. Eine telefonische Antragstellung ist nicht
zulässig.

Briefwahlanträge müssen persönlich unterschrieben sein. Wer den
Antrag für einen anderen stellt, muss die Berechtigung durch
schriftliche Vollmacht nachweisen. Briefwahlanträge können im
Rathaus abgegeben, an die Stadt Brühl geschickt oder in den
Briefkasten am Rathaus A, Uhlstraße 3, eingeworfen werden.

Letzter Tag für die Entgegennahme von Briefwahlanträgen ist der
Freitag vor dem Wahltag, 24. September, 18 Uhr. Danach kann ein
Briefwahlantrag nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
bis zum Wahltag 15 Uhr gestellt werden.

Die beantragten Briefwahlunterlagen werden persönlich ausgehändigt,
nach Hause gesandt oder auch an eine andere, angegebene Adresse
geschickt. Die Abholung von Briefwahlunterlagen für einen anderen ist
nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage
einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird, sich die
bevollmächtigte Person ausweisen kann und schriftlich versichert,
dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Weitere Informationen zur Wahl und zum Briefwahlverfahren erteilt die
Stadt Brühl unter den Telefonnummern: 02232 79-2820, 02232 79-2850,
02232 79-2920 und 02232 79-2881. Fragen werden auch unter folgender
Mailadresse beantwortet: wahlbuero@bruehl.de.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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