Pläne der Stadtverwaltung
Stadtentwicklungsgesellschaft in Planung

Bonn (red). Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Bonn erste mögliche Eckpunkte für die Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft in Bonn vorgelegt. Ziel einer solchen Gesellschaft ist die Förderung der wirtschaftlichen, nachhaltigen und klimaverträglichen Entwicklung von Grundstücken und des baulichen Bestands auf dem Gebiet der Stadt Bonn.
Im Kern geht es um nachhaltigen, klimaverträglichen und barrierefreien Wohn- und Gewerberaum in der Stadt. Die Gesellschaft soll im Auftrag der Stadt Grundstücke, die sich bereits im Eigentum der Stadt befinden, entwickeln, aber auch im Sinne einer „Bodenvorratspolitik“ geeignete Grundstücke ankaufen. Perspektivisch soll die Gesellschaft auch in der Lage sein, die energetische Sanierung von Quartieren im Rahmen des Klimaplanes zu unterstützen.
„Die Gesellschaft soll uns bei der großen Herausforderung unterstützen, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, indem sie geeignete Grundstücke für diesen wichtigen Zweck mobilisiert“, so Oberbürgermeisterin Katja Dörner. Grundlage für die Eckpunkte zur Stadtentwicklungsgesellschaft ist ein Gutachten, das die Rechtsanwaltskanzlei Hogan Lovells International LLP in Kooperation mit der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft PKF Fasselt erstellt hat.
Als Startprojekt soll die Entwicklung der städtischen Fläche „Im Rosenfeld“ festgelegt werden. Das rund 18 Hektar große Rosenfeld umfasst den Bereich zwischen der Autobahn 555, der Stadtgrenze zur Stadt Bornheim, der Trasse der Stadtbahn Köln-Bonn und der Schickgasse. Die Grundstücke sind größtenteils bereits Eigentum der Stadt. Entstehen soll ein „Musterquartier“ mit bezahlbarem Wohnen, das auch energetisch höchsten Ansprüchen genügt. In einem ersten Schritt soll die Stadtverwaltung damit beauftragt werden, im Rahmen der vorgelegten Eckpunkte Gespräche mit den Stadtwerken Bonn zu führen, die als Mitgesellschafter vorgeschlagen werden. „Es ist ein guter erster Schritt, die Stadtwerke als starken Partner für dieses wichtige Vorhaben mit an Bord zu holen“, erklärt Dörner. Zwischen der künftigen Tätigkeit der neuen Gesellschaft und der Stadtwerke werden Synergien gesehen, zum Beispiel bei der Realisierung von Vorhaben mit Entwicklungsbezug und der Erschließung von Baugebieten. Auch können die Stadtwerke gerade in der Anfangsphase bei kaufmännischen Dienstleistungen behilflich sein.
Vorgelegt werden zunächst lediglich Eckpunkte, die den gesellschaftsrechtlichen Rahmen für die Gesellschaft bilden. Der nächste Schritt sind die Gespräche zwischen Stadt und Stadtwerken über die konkrete Ausgestaltung, zum Beispiel des Gesellschaftsvertrages. Anschließend beschließen der Rat sowie die Gremien der Stadtwerke über die Errichtung der Gesellschaft. Die Bezirksregierung wird parallel zu der Vorlage über die mögliche Gründung der Gesellschaft unterrichtet.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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