Zum Weltfrauentag
Der Gleichberechtigung ein Stück näher kommen

Rund um den Globus wird heute am 8. März der internationale Frauentag begangen. Im Ursprung ging es um Gleichberechtigung, Wahlrecht und Emanzipation von Arbeiterinnen. | Foto: stock.adobe.com/Tijana
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  • Rund um den Globus wird heute am 8. März der internationale Frauentag begangen. Im Ursprung ging es um Gleichberechtigung, Wahlrecht und Emanzipation von Arbeiterinnen.
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Region. Gleichberechtigung, Wahlrecht, Emanzipation von Arbeiterinnen: Das waren die Gründe für die Einführung des Weltfrauentages, den „International Women‘s Day“, der auf Initiative sozialistischer Organisationen erstmals am 19. März 1911 begangen wurde.

Mutige Frauen waren und sind vonnöten, um auch noch 2023 die Rechte des weiblichen Geschlechts in dieser immer noch von Männern dominierten Welt durchzusetzen - aktuelle Geschehnisse rund um den Globus verdeutlichen das immer wieder.

Clara Zetkin forderte den internationalen Frauentag

1910 wurde in Kopenhagen, bei der „zweiten internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz“ von der Deutschen Clara Zetkin die Einführung eines internationalen Frauentages vorgeschlagen, die Idee dazu kam aus den USA. 1908 wurde dort von einem natinalen Frauenkomitee geschlossen, einen besonderen nationalen Kampftag für das Frauenstimmrecht einzuführen, erstmals wurde dieser Tag am 28. Februar 1909 gefeiert, Dänemark, Deutschland, Österreich-Ungarn und die Schweiz zogen dann am 19. März 1911 nach.

Clara Zetkin (links) und Rosa Luxemburg auf dem Weg zum SPD-Kongress in Magdeburg 1910. | Foto: Autor/-in unbekannt - Luxemburg, Rosa - Bio, Gemeinfrei
  • Clara Zetkin (links) und Rosa Luxemburg auf dem Weg zum SPD-Kongress in Magdeburg 1910.
  • Foto: Autor/-in unbekannt - Luxemburg, Rosa - Bio, Gemeinfrei

Forderung nach freier und geheimer Wahl

Das zentrale Thema war die Einführung einem freien, geheimen und gleichen Wahlrecht für Frauen. Für die Festlegung auf den 8. März waren die Geschehnisse in Petrograd in Russland am 23. Februar 1917 (damals verwendete man dort noch den julianischen Kalender, nach gregorianischen Kalender war es der 8. März). Arbeiterinnen, Soldatenfrauen und erstmals auch Bäuerinnen gingen gemeinsam auf die Straße und lösten die Februarrevolution aus. Sie demonstrierten unter der Losung „Brot! Nieder mit dem Krieg! Nieder mit dem Abolutismus!“. Diesen Frauen zu Ehren beschloss 1921 die zweite internationale Konferenz kommunistischer Frauen in Moskau die Einführung des 8. März als Gedenktag.

In der DDR gefeiert,im Westen vergessen

In Deutschland erlebte dieser Tag nach dem ersten Weltkrieg eine turbulente Geschichte, unter anderem war er zu Zeiten des Nationalsozialismus offiziell verboten und wurde nach dem zweiten Weltkrieg am 8. März 1946 in der sowjetischen Besatzungszone wieder eingeführt. Bis in die 80er Jahre war er durch seine Vorgeschichte geprägt und hatte den Charakter einer sozialistischen Veranstaltung. Dabei spielte die Emanzipation der Frau eine große Rolle. Es wurden Betriebsfeiern veranstaltet, bei denen die Frauen ausgezeichnet wurden und von den Kollegen meist eine rote Rose oder eine Nelke erhielten. Der Frauentag war in der DDR-Kultur fest verankert, im Gegensatz zu Westdeutschland: zwar hatten sozialdemokratische Frauen den Tag 1948 wieder eingeführt, aber die Bedeutung des Tages ging allmählich unter und erst mit der Wiedervereinigung Deutschlands kam der Frauentag mit seiner ursprünglichen Botschaft - die Rechte für Frauen einzufordern - wieder zu neuer Geltung.

Motto 2023:„Wer Fachkräfte sucht, kann auf Frauen nicht verzichten!“

2023 ist das Motto des Weltfrauentages in Deutschland „Wer Fachkräfte sucht, kann auf Frauen nicht verzichten!“. Denn laut statistischem Bundesamt waren vor zwei Jahren nur 29,9 Prozent der Führungsposition von Frauen besetzt.

Zwar wurden Gesetze verabschiedet, um den Frauenanteil in der Führungsetage zu erhöhen, und auch die Frauenquote ist immer wieder Bestandteil von Diskussionen, aber in der Praxis sieht das anders aus. Unter anderem deshalb, weil Frauen häufiger zur Betreuung der Kinder oder von Angehörigen zuhause bleiben.

Dabei hatte ein Studie aus Kanada belegt, dass gleichgeschlechtliche Vorbilder für Frauen wichtiger sind als für Männer und viele andere Studien haben gezeigt, dass Unternehmen viel erfolgreicher sind, wenn Frauen in der Führunsgetage entscheidene Positionen haben.

Frauen verdienen 18 Prozent weniger als Männer

Das was allerdings den meisten arbeitenden Frauen in Deutschland sauer aufstößt, ist die Tatsache dass sie im Schnitt 18 Prozent weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Und hier soll das „Entgelttransparenzgesetz“ für mehr Klarheit sorgen, denn in Betrieben mit über 200 Mitarbeitenden dürfen Frauen (und natürlich auch Männern) vom Arbeitgeber die Auskunft einfordern, was das andere Geschlecht in einer gleichen oder ähnlichen Position verdient.

Dafür muss man sechs Kolleginnen und Kollegen finden, die die gleiche Tätigkeit ausüben, sonst geht es nicht. Dann erfährt man das durchschnittliche Gehalt. Doch mehr geschah bislang auch nicht.

Neues Grundsatzurteil sorgt für Bewegung in der Gehaltsfrage

Das könnte sich nun ändern, denn das Bundesarbeitsgericht hat in einem Grundsatzurteil Mitte Februar entschieden, dass Frauen Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen haben. Und das gilt auch, wenn der männliche Kollge ein höheres Gehalt ausgehandelt hat.

Dem Urteil zugrunde ging die Klage einer Mitarbeiterin eines Metallunternehmes, die herausgefunden hatte, dass zwei männliche Kollegen deutlich höhere Gehälter als sie hatten.

Ein Kollege der drei Monate länger in dem Unternehmen war, und den gleichen Vertriebsjob machte, hatte in der Probezeit 1000 Euro mehr als die Klägerin, mit Einführung des Tarifvertrages waren es immer noch gut 500 Euro mehr.

Die Klägerin fühlte sich wegen ihres Geschlechts benachteiligt, der Arbeitgeber argumentierte, der Mann habe besser verhandelt, man habe zunächst beiden das gleiche Angebot gemacht.

Schon in Vorinstanzen hatte sich der Arbeitgeber auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit berufen, und war damit in der Vorinstanz beim Arbeitsgericht in Dresden und beim Landesarbeitsgericht Sachsen noch durchgekommen - vor dem Bundesarbeitsgericht allerdings war damit Schluss.

Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschied, dass Arbeitgeber Verdienstunterschiede von Frauen und Männern nicht mit deren unterschiedlichem Verhandlungsgeschick begründen könnten (8 AZR 450/21). Und sprach der Frau eine Gehaltsnachzahlung von 14.500 Euro sowie eine Entschädigung von 2000 Euro zu. Den Vorsitz des Senats hatte übrigens eine Frau: Richterin Anja Schlewing.

Rund um den Globus wird heute am 8. März der internationale Frauentag begangen. Im Ursprung ging es um Gleichberechtigung, Wahlrecht und Emanzipation von Arbeiterinnen. | Foto: stock.adobe.com/Tijana
Clara Zetkin (links) und Rosa Luxemburg auf dem Weg zum SPD-Kongress in Magdeburg 1910. | Foto: Autor/-in unbekannt - Luxemburg, Rosa - Bio, Gemeinfrei
Redakteur/in:

Montserrat Manke

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