CSD in Köln
Bundespolizei verbietet gefährliche Gegenstände an zwei Bahnhöfen
Zum Beginn der Feierlichkeiten rund um den Christopher Street Day in Köln hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie verbietet das Mitführen gefährlicher Gegenstände in bestimmten Bahnhofsbereichen. Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Köln gilt die Verfügung für den Kölner Hauptbahnhof sowie den Bahnhof Köln Messe/Deutz. Das Verbot gilt von Mittwoch, 2. Juli, bis Samstag, 5. Juli 2025, jeweils ganztägig. Untersagt ist das Mitführen von...