CSD in Köln
Bundespolizei verbietet gefährliche Gegenstände an zwei Bahnhöfen
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Zum Beginn der Feierlichkeiten rund um den Christopher Street Day in Köln hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie verbietet das Mitführen gefährlicher Gegenstände in bestimmten Bahnhofsbereichen.
Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Köln gilt die Verfügung für den Kölner Hauptbahnhof sowie den Bahnhof Köln Messe/Deutz. Das Verbot gilt von Mittwoch, 2. Juli, bis Samstag, 5. Juli 2025, jeweils ganztägig.
Untersagt ist das Mitführen von Gegenständen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sind, durch Schuss, Hieb oder Stoß oder durch das Sprühen von Gasen erhebliche Verletzungen zu verursachen.
Nach Angaben der Bundespolizei soll das Mitführverbot die Sicherheit im Bahnverkehr erhöhen und zugleich als Gefahrenfilter für die CSD-Feierlichkeiten im Innenstadtbereich dienen. Die Bundespolizei kündigte an, die Einhaltung der Allgemeinverfügung an den genannten Bahnhöfen verstärkt zu kontrollieren.
Weitere Informationen stellt die Bundespolizei online bereit: https://t1p.de/dr0ag
Redakteur/in:EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln |