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Trockenheit
Kein Wasser aus Flüssen „abzapfen“
Euskirchen (red). Die Kreisverwaltung Euskirchen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab sofort die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern untersagt, wenn diese im Rahmen der erlaubnisfreien Nutzung durch Allgemeineigentümer, Eigentümer oder Anlieger erfolgt. Dieses Verbot gilt bis einschließlich 30. September. Eine frühzeitige Aufhebung bleibt möglich, falls sich die Umweltbedingungen verbessern. Die Entscheidung beruht auf den anhaltend niedrigen Wasserständen in den Fließgewässern...