Trockenheit
Kein Wasser aus Flüssen „abzapfen“

Euskirchen (red). Die Kreisverwaltung Euskirchen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab sofort die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern untersagt, wenn diese im Rahmen der erlaubnisfreien Nutzung durch Allgemeineigentümer, Eigentümer oder Anlieger erfolgt. Dieses Verbot gilt bis einschließlich 30. September. Eine frühzeitige Aufhebung bleibt möglich, falls sich die Umweltbedingungen verbessern.

Die Entscheidung beruht auf den anhaltend niedrigen Wasserständen in den Fließgewässern des Kreisgebiets. Ein niederschlagsarmes Frühjahr und der trockene Sommer haben zu kritisch niedrigen Wasserführungen in Bächen und Flüssen geführt. Diese Bedingungen bedrohen die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer erheblich, da Fische, Amphibien, Insekten und Pflanzen auf eine ausreichende Wassermenge angewiesen sind. Werden die kritischen Werte unterschritten, drohen langfristige Schäden für Flora und Fauna. Zudem könnten niedrige Wasserstände zu Überhitzung und Sauerstoffmangel führen, was das Ökosystem weiter belasten würde.

Mit der Allgemeinverfügung will der Kreis Euskirchen weitere ökologische Schäden verhindern und den Lebensraum gefährdeter Arten sichern. Diese Maßnahme dient dem präventiven Gewässerschutz, insbesondere in Zeiten des Klimawandels, in denen Trockenphasen häufiger auftreten.

Verboten ist ab sofort das Entnehmen von Wasser mit fahrbaren Behältern sowie mit elektrischen oder motorbetriebenen Pumpen und Saugvorrichtungen. Ausnahmen bestehen lediglich für das Tränken von Vieh und das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen.

Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung sind auf der Website der Kreisverwaltung Euskirchen unter www.kreis-euskirchen.de/aktuelles/bekanntmachungen verfügbar.

Redakteur/in:

Ulf-Stefan Dahmen

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