Gemeinsam gegen Corona
Kreis und Städte/Gemeinden zusammen

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Rhgein-Sieg-Kreis - Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Rhein-Sieg-Kreis weiter über der
kritischen Marke von 35 (13. Oktober: 42,1). Um konkrete
Schutzmaßnahmen zu vereinbaren, hat sich Landrat Sebastian Schuster
heute mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der
kreisangehörigen Kommunen getroffen.

Die Corona-Lage stellt sich im Kreisgebiet sehr unterschiedlich dar
– einige Flächengemeinden registrieren kaum aktuelle Fälle,
verschiedene Kommunen aus dem städtischen Bereich hingegen
verzeichnen einen deutlichen Anstieg der Infektionen. Der Kurs zur
Bekämpfung des Coronavirus soll aber – auch mit Blick auf
Gesamtgeschehen – ein gemeinsamer sein.

„Wir haben uns darauf verständigt, die Schutzmaßnahmen, die das
MAGS NRW für eine 7-Tages-Inzidenz ab 35 vorsieht, flächendeckend im
ganzen Kreisgebiet anzuwenden“, erläutert Landrat Sebastian
Schuster. „Auch die Städte und Gemeinden, die aktuell niedrige
lokale Infektionswerte haben, beteiligen sich an diesem
Maßnahmenpaket.“

„Ich bin sehr froh, dass wir uns auf diesen gemeinsamen Weg einigen
konnten“, betont Landrat Sebastian Schuster. „Das zeigt, dass alle
Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises entschlossen sind, die weitere
Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.“

Wie die Vereinbarung rechtssicher umgesetzt werden kann – ob durch
den Rhein-Sieg-Kreis oder die kreisangehörigen Kommunen – wird
kurzfristig geprüft.

Zu den Maßnahmen, die der gestrige Erlass des MAGS NRW zu sogenannten
regionalen Anpassungen an das Infektionsgeschehen vorsieht, gehören
beim Überschreiten des Wertes von 35 die Pflicht zum Tragen einer
Mund-Nase-Bedeckung am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumen
bei Konzerten und Aufführungen, in geschlossen Räumen bei sonstigen
Veranstaltungen oder für Zuschauerinnen und Zuschauer von
Sportveranstaltungen. Darüber hinaus ist die Teilnehmerzahl bei
Festen auf 50 Personen begrenzt und es gilt – mit Ausnahmen – ein
generelles Verbot für Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als
1.000 Personen.

Die Coronaschutzverordnung NRW sieht ab einem Inzidenz-Schwellenwert
von 50 weitere sogenannte regionale Anpassungen an das
Infektionsgeschehen vor. Maßgeblich für die Beurteilung ist hier der
Inzidenzwert, den das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen
(LZG) ausweist. Die Coronaschutzverordnung NRW betrachtet Kreise dabei
als Ganzes und nicht einzelne kreisangehörige Städte oder Gemeinden
im Detail.

Für die Kommunen, die bei Überschreiten der 50er-Marke auf
Kreisebene hohe Infektionswerte haben und bei denen sich das
Ausbruchsgeschehen außerdem nicht klar abgrenzen lässt, sind
weitergehende Maßnahmen erforderlich. Hier wird der Rhein-Sieg-Kreis
eine Muster-Allgemeinverfügung bereitstellen, die z.B. –
entsprechend dem Erlass – eine Reduzierung der Gruppengröße im
öffentlichen Raum auf fünf Personen vorsieht. 

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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