Heizungstausch:
Schnelles Handeln zahlt sich jetzt aus

Alle sechs Monate sinken die Zuschüsse für den Heizungstausch, die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit um jeweils 750 Euro. Wer früh plant, sichert sich also den höheren Anteil. Foto: txn/vzbv/KI
  • Alle sechs Monate sinken die Zuschüsse für den Heizungstausch, die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit um jeweils 750 Euro. Wer früh plant, sichert sich also den höheren Anteil. Foto: txn/vzbv/KI
  • hochgeladen von Angelika Koenig

(txn). In deutschen Haushalten werden rund 19,5 Millionen Heizungen mit Öl oder Gas betrieben, davon sind allein 14,8 Millionen Gasanlagen. Das zeigt die Erhebung des Schornsteinfegerhandwerks für 2025. Rund zwei Drittel der messpflichtigen Gasanlagen sind bereits älter als 20 Jahre. Hausbesitzer, die aus diesem Grund einen baldigen Heizungsaustausch planen, sollten sich über die neuen Regeln für die Förderung von Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Fernwärmeanschlüssen informieren und wissen, worauf es jetzt ankommt.
„Die Förderung für den Heizungstausch und für energetische Sanierungen bleibt auch nach der Ablösung des Gebäudeenergiegesetzes durch das Gebäudemodernisierungsgesetz attraktiv“, sagt Stefan Materne, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale. „Allerdings fallen die Zuschüsse alle sechs Monate etwas geringer aus. Wer schnell handelt, sichert sich daher den höheren Anteil.“
Die Grundförderung liegt weiterhin bei bis zu 30 Prozent der Kosten, wenn eine alte Öl- oder Gasheizung einer Wärmepumpe, einer Biomasseheizung oder einem Fernwärmeanschluss weicht. Der Klima-Geschwindigkeitsbonus dagegen sinkt: Statt 20 Prozent bringt er nun 16 Prozent, und alle sechs Monate verliert er weitere vier Prozentpunkte. Den Effizienzbonus für Wärmepumpen und den Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen strich die Bundesregierung ganz. Ab 2027 kommt ein Bonus von 15 Prozent für europäische Wärmepumpen hinzu, im gleichen Umfang sinkt dann die Grundförderung.
Haushalte mit geringem Einkommen profitieren stärker als bisher. Der gestaffelte Einkommensbonus beträgt 10 Prozent bei einem Jahreseinkommen bis 50.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 40 Prozent bis 30.000 Euro. Damit erreichen Haushalte der untersten Stufe einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Kosten. Wer minderjährige Kinder hat, zieht 10.000 Euro vom anzurechnenden Einkommen ab.
Auch die Obergrenze verschiebt sich. Für die erste Wohneinheit sinken die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 28.000 Euro und fallen danach alle sechs Monate um weitere 750 Euro. Geld gibt es zudem nur noch beim Wechsel von einer fossilen zu einer erneuerbaren Heizung. Wer bereits Fernwärme bezieht oder eine erneuerbare Anlage ab Baujahr 2008 betreibt, geht leer aus. Heißt: Wer eine alte Öl- oder Gasheizung besitzt, prüft die Fördermöglichkeiten deshalb besser früh, denn mit jedem Halbjahr schrumpft der Zuschuss.

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RAG - Redaktion

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