Wie klappt es mit der Impfung?
Alle ‚Ü 80‘ bekommen Brief mit Infos für Terminvergabe

Nach dem offiziellen Start der Impfkampagne am 27. Dezember 2020 sind noch viele Fragen zum weiteren Fortschritt offen. | Foto: Symbolbild: MHD
  • Nach dem offiziellen Start der Impfkampagne am 27. Dezember 2020 sind noch viele Fragen zum weiteren Fortschritt offen.
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Das zentrale Impfzentrum im Hürth Park steht, seit dem 27. Dezember
wird auch im Rhein-Erft-Kreis gegen Corona geimpft. Wie aber läuft
die Impfung? Klappt alles und vor allen Dingen: Wer wird wann und wo
geimpft? Viele Fragen - aber der Suche nach Antworten haben wir bei
der Kreisverwaltung nachgefragt.

Entspricht die mit der ersten Lieferung im REK angekommenen Menge
an Impfdosen den zuvor gemachten Ankündigungen?

Wie viele Impfdosen sind das und sind die wie heute von
NRW-Minister Laumann erklärt „bis zum Wochenende alle
verimpft“?

Dem REK selber sind keine Impfdosen geliefert worden. Diese sind
direkt vom Landeslager an die stationären Pflegeeinrichtungen, bei
denen Impfungen durchgeführt worden sind, geliefert worden. Die dem
Kreis in einer ersten Charge „zugeteilten“ Impfstoffe werden bis
zum Ende der Woche fast vollständig verimpft sein. Sollte es
Restmengen geben, die durch die KV nicht vollständig abgerufen
wurden, verfallen sie nicht, sondern bleiben dem Kontingent des REK
erhalten.

Minister Laumann hat erklärt, die Reihenfolge, in der die
Altenheime geimpft werden, legt der Landrat fest. Auch im
Rhein-Rhein-Erft-Kreis?

Die Auswahl der Einrichtungen und die Durchführung der Impfungen
erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung.

Minister Laumann hat Anfang der Woche erklärt, bis zur 7.
Kalenderwoche erhalte NRW weitere 920.000 Impfdosen von Biontec. Wie
groß ist die Liefermenge für den Rhein-Erft-Kreis?

Bislang (Stand 4. Januar) liegen der Kreisverwaltung keine
weitergehenden Informationen vor.

Wann wird mit dem Impfen in den Krankenhäusern begonnen?

Laut Presseankündigung des Landesgesundheits-Ministeriums wird ab dem
18. Januar mit den Impfungen in den Krankenhäusern begonnen. Näheres
ist der Kreisverwaltung bislang nicht bekannt.

Auf den Fragenkatalog der CDU-Kreistagsfraktion vom 18. Dezember 2020
hat die Kreisverwaltung bereits Ende Dezember geantwortet:

Impfzentrum: Grundsätzlich sollen alle mobilen und gehfähigen
Menschen im Impfzentrum (Hürth park) geimpft werden.

Krankenhäuser führen die Impfungen ihres Personals in Eigenleistung
durch. Ebenso soll das Personal in Arztpraxen in Eigenregie geimpft
werden.

Personen, die in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind oder
leben, werden von sogenannten „mobilen Impfteams“ aufgesucht. Die
mobilen Impfteams werden in gleicher Weise auch die Einrichtungen der
Eingliederungshilfe aufsuchen.

Impftermine: Die Organisation der Terminvergabe obliegt der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die bundeseinheitliche
Telefonnummer 116117 soll hierfür genutzt werden. Weiter soll die KBV
ein standardisiertes Modul zur telefonischen und digitalen
Vereinbarung von Terminen in den Impfzentren entwickeln und den
Ländern zur Organisation der Terminvergabe zur Verfügung stellen.
Anmerkung der Redaktion: NRW-Gesundheitsminister Laumann hat in
einer Pressekonferenz am Montag dieser Woche wörtlich erklärt:
„Wir werden in der 3. Kalenderwoche allen über 80-Jährigen einen
Brief schreiben, dass ab Februar die Impfzentren geöffnet werden und
sie sich über die KV einen Impftermin geben lassen können. Dieses
Angebot soll parallel für alle gelten, die in den ambulanten
Pflegediensten arbeiten.

ÖPNV zum Impfzentrum: Für das Impfzentrum im Hürth Park
(Haltestelle: Hürth ZOB) sind aus Sicht der REVG drei Lösungen für
die ÖPNV- Anbindung sinnvoll.

• Erhöhung der Sitzplatzkapazität der Busse der Linie 960 durch
den Einsatz von Gelenkbussen anstelle der momentan eingesetzten
Solobusse. (Fahrweg: Bergheim> Horrem> Frechen Rathaus> Hermülheim;
Hermülheim> Frechen Rathaus> Horrrem> Bergheim)

• Zur optimierten Anbindung zusätzlicher Bereiche im
Rhein-Erft-Kreis und zur Erhöhung der Verbindungsflexibilität
könnte die REVG kurzfristig einen On-Demand-Shuttledienst einrichten.
Hierfür würden elektrisch angetriebene 8-Sitzer (Vans) eingesetzt.
Diese Fahrzeuge würden corona-konform mit Spuckschutzscheiben für
die Fahrpersonale ausgestattet und könnten aufgrund der
Beschränkungen maximal drei Fahrgäste transportieren. Die
Fahrtbuchung würde telefonisch über das zentrale Call-Center der
REVG erfolgen. Die gewünschten Fahrten müssten vom Fahrgast mit
einem Tag Vorlauf gebucht werden. Die Betriebszeit des
On-Demand-Shuttledienstes würde sich nach den geplanten
Öffnungszeiten des Impfzentrums richten.

• Bei Bedarf über den On-Demand –Shuttledienst hinaus, könnte
die REVG einen zusätzlichen Solobus mit Spuckschutzscheiben
bereitstellen, der flexibel über die Leitstelle der REVGmbH abgerufen
werden könnte.

Für die Umsetzung der Maßnahmen würde die REVG etwa sieben Tage
Vorlaufzeit benötigen, um die entsprechenden Fahrzeuge einzuteilen,
zu beschaffen und um die Fahrdienste zu koordinieren Für die Nutzung
des Zubringer-Verkehrs zum Impfzentrum würde die REVG den gültigen
VRS-Tarif zur Anwendung bringen. Je nach Nutzung der Fahrten wäre ein
stufenweises Maßnahmenmodell denkbar. Gestartet werden könnte mit
den erhöhten Sitzplatzkapazitäten der Linie 960 und zunächst einem
oder zwei On-Demand-Shuttlediensten. Bei Mehrbedarf könnte die
Einrichtung weiterer Fahrzeuge des On-Demand-Shuttledienstes und bei
weiterem Bedarf der Einsatz des Solo Fahrzeuges zur Verstärkung
erfolgen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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