Friedhofsgebühren
Sterben ist in Kerpen besonders teuer

Der Friedhof in Manheim-neu mit der Trauerhalle: In einem einstelligen Sargwahlgrab bei einer Nutzungszeit von 30 Jahren fällt in Kerpen laut Bund der Steuerzahler ein Spitzenbetrag von 5.152 Euro an. | Foto: Zingsheim
  • Der Friedhof in Manheim-neu mit der Trauerhalle: In einem einstelligen Sargwahlgrab bei einer Nutzungszeit von 30 Jahren fällt in Kerpen laut Bund der Steuerzahler ein Spitzenbetrag von 5.152 Euro an.
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Region - (red) Laut Bund der Steuerzahler liegt Kerpen bei den
Friedhofsgebühren für ein Sargwahlgrab in NRW einsam an der Spitze.

In Gütersloh kommen Verstorbene vergleichsweise günstig unter die
Erde. Am anderen Ende der Skala liegen Herford für Urnen- und Kerpen
für Sargbestattungen. Der Bund der Steuerzahler NRW hat auch in
diesem Jahr wieder die Friedhofsgebühren für die Städte mit mehr
als 60.000 Einwohnern verglichen. Erstmals hat er auch erhoben, wie
viel für die Nutzung einer Trauerhalle zu zahlen ist.

2.004 Euro kostet die Bestattung einer Urne in Herford. In Gütersloh
dagegen zahlt man 531 Euro für dieselbe Leistung. Diese beiden
Extreme macht der Vergleich der Friedhofsgebühren deutlich, den der
Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW im November vorgenommen hat.

Der BdSt NRW hat die Friedhofsgebührensatzungen in den Städten mit
mehr als 60.000 Einwohnern ausgewertet. Ziel war es zu ermitteln, wie
hoch die Friedhofsgebühren (Grabnutzung, Grabbereitung, Benutzung der
Trauerhalle) für eine Bestattung in einem Sargwahlgrab und in einem
Urnenreihengrab sind. Die Gebühr für eine 30-minütige Nutzung einer
Trauerhalle hat der BdSt NRW jetzt erstmals ermittelt. Während die
Stadt Aachen 70 Euro verlangt, sind es in Detmold 495 Euro.

Die höchste Gesamtgebühr für eine Bestattung in einem einstelligen
Sargwahlgrab bei einer Nutzungszeit von 30 Jahren fällt in Kerpen mit
5.152 Euro an. Das liegt deutlich über dem Landesdurchschnitt von
rund 3.150 Euro. In Gütersloh kostet dieselbe Leistung 1.934 Euro.

Der BdSt NRW hat die Gebühren der städtischen Friedhofsträger
ermittelt. „Angehörige sollten prüfen, ob sie den Verstorbenen auf
einem kirchlichen Friedhof beisetzen können. Dort sind die Gebühren
häufig niedriger“, rät Eberhard Kanski, stellvertretender
Vorsitzender des BdSt NRW.

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RAG - Redaktion

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