Wohl erst ab Mai
Neues Einbürgerungsrecht

Das Kreishaus in Gummersbach. | Foto: OBK
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Oberberg. Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts tritt erst drei Monate nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Dies wird voraussichtlich Anfang Mai dieses Jahres sein.
Die kommenden Rechtsänderungen werden nun zeitnah von der Einbürgerungsbehörde des Oberbergischen Kreises inhaltlich detailliert aufgearbeitet und rechtzeitig vor Inkrafttreten auf derInternetseite unter www.obk.de/einbuergerung einsehbar sein.
Bis dahin bittet die Kreisverwaltung, von Rückfragen zum geänderten Einbürgerungsrecht abzusehen, damit die bereits gestellten und aktuell noch in einer erheblichen Anzahl vorliegenden Einbürgerungsanträge abschließend bearbeitet werden können.
Die beschlossenen Neuerungen sehen unter anderem vor, dass Ausländer und Ausländerinnen mit einem qualifizierten Aufenthaltsrecht künftig nach fünf Jahren anstatt nach bisher acht Jahren eingebürgert werden können. Besonders gut integrierte Menschen sollen nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können.
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen automatisch den deutschen Pass erhalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Auch die doppelte Staatsbürgerschaft wird mit dem Gesetz möglich.
Voraussetzung für eine Einbürgerung ist, dass die Person den Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten kann. Es wurden jedoch Ausnahmen unter anderem für Ausländer und Ausländerinnen der Gastarbeiter-Generation sowie deren Ehegatten vereinbart.

Redakteur/in:

Beate Pack aus Oberberg

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