Zu den Kölner Lichtern 2026
Bundespolizei verbietet gefährliche Gegenstände an zwei Kölner Bahnhöfen
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Zu den „Kölner Lichtern“ am 1. August 2026 erlässt die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung für den Kölner Hauptbahnhof und den Bahnhof Köln Messe/Deutz.
Die Verfügung verbietet das Mitführen gefährlicher Gegenstände. Sie gilt durchgehend vom 31. Juli 2026 bis zum 2. August 2026. Betroffen sind der jeweilige Gebäudekomplex sowie die Gleisanlagen der beiden Bahnhöfe. Die Regelung gilt für alle Personen, die sich dort aufhalten oder den Bereich betreten.
Als Mitführen gilt, wenn ein gefährlicher Gegenstand so aufbewahrt wird, dass ein unmittelbarer Zugriff möglich ist – etwa am Körper, in der Kleidung oder in einer getragenen Tasche.
Die Bundespolizei bittet Besucherinnen und Besucher, sich vor Reiseantritt über die Allgemeinverfügung zu informieren und keine gefährlichen Gegenstände mitzunehmen. Weitere Informationen stehen auf der Seite der Bundespolizei: https://bundespolizei.de/aktuelles/allgemeinverfuegung/allgemeinverfuegung-der-bundespolizeidirektion-sankt-augustin-koelner-lichter
Redakteur/in:EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln |