Skandal Hürther Schlachthof
Vier Mitarbeiter wegen Tierquälerei angeklagt - Keine Anklage gegen Betreiber

Auf diesem ehemaligen Schlachthof in Hürth-Fischenich wurden die Tiere gequält. | Foto: Foto: Aninova
  • Auf diesem ehemaligen Schlachthof in Hürth-Fischenich wurden die Tiere gequält.
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Hürth. Es waren verstörende Aufnahmen aus einem Hürther Schlachthof, die vor zwei Jahren für landesweites Entsetzen sorgten: Rindern und Schafen wurden bei vollem Bewusstsein mit einem Messer die Kehle durchgetrennt. Tiere sind noch bei Bewusstsein, bevor sie geschlachtet werden. „Es war im Winter vor zwei Jahren als ich die Bilder des uns zugespielten Videos erstmals gesehen habe. Es war der reinste Horrorfilm. Die grausame Tierquälerei war mit das Schlimmste, was ich je gesehen habe. Ich war völlig verzweifelt“, erzählte Jan Peifer, Vorsitzender des Tierschutzvereins Aninova, dem das mit versteckter Kamera gedrehte Video zugespielt worden war. In dem Verfahren gegen vier Personen, die in den Jahren auf dem Schlachthof in Hürth-Fischenich gearbeitet haben, hat das Amtsgericht Köln nun den öffentlichen Hauptverhandlungstermin anberaumt: Freitag, 24. Oktober 2025, 10:30 Uhr, Saal 18, Luxemburger Straße 101, Köln. Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mitarbeiter des Schlachthofs zahlreiche Tiere bei der Schlachtung tierschutzwidrig behandelt zu haben. „So sollen sie den Tieren – teilweise ohne hinreichende Betäubung, Ruhigstellung und Fixierung – erhebliche Schmerzen, Leiden sowie vermeidbare Aufregung zugefügt haben“, heißt es in der Pressemitteilung des Amtsgerichts vom 8. September. Die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Betreiber wurde „mangels hinreichenden Tatverdacht“ abgelehnt. Für Peifer ist es nicht nachvollziehbar, dass der Schlachthofbetreiber selbst nicht vor Gericht kommt. „Der große Boss kommt davon, die kleinen Mitarbeiter kommen vor Gericht. Die haben doch auf seine Anweisungen hin gehandelt" vermutet der Tierschützer im Gespräch mit dem Hürther Wochenende. Ausdrücklich lobte er das Kreisveterinäramt: „Die von uns informierte Behörde hat direkt und konsequent gehandelt.“ Die Verhandlung am 24. Oktober ist öffentlich.

Freie/r Redaktionsmitarbeiter/in:

Hans Peter Brodüffel aus Brühl

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