Lärmaktionsplanung in Frechen
Melden, wo es laut ist

Frechener Bürger haben jetzt die Möglichkeit, besonders gravierende Lärmbelastungen durch Straßenverkehr zu melden.  | Foto: mpix-foto/Adobe.Stock.com
  • Frechener Bürger haben jetzt die Möglichkeit, besonders gravierende Lärmbelastungen durch Straßenverkehr zu melden.
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Die Bürger der Stadt Frechen haben gleich doppelt Gelegenheit, sich an Lärmaktionsplanungen zu beteiligen. Einmal an der Lärmaktionsplanung der Stadt Frechen und darüber hinaus an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes.

Frechen (lk). Die Stadt Frechen ist gesetzlich verpflichtet, bis zum 18. Juli 2024 erneut die Lärmsituation in ihren Gebieten zu untersuchen und entsprechende Aktionspläne zu erstellen. Zur Umsetzung der Maßnahme hat die Stadtverwaltung ein Planungsbüro aus Dortmund beauftragt, die Lärmaktionsplanung der Stufe 4 vorzunehmen.

Die Gutachter werten die Lärmkartierungsdaten aus, beurteilen die Belastungssituation der Bevölkerung und entwickeln Handlungsstrategien und Maßnahmen, um den Lärm möglichst wirksam zu reduzieren.

Im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sollen alle Bürger Frechens die Möglichkeit bekommen, sich in die Aufstellung einzubringen und besonders gravierende Lärmbelastungen durch Straßenverkehr, mögliche ruhige Gebiete sowie Maßnahmenvorschläge zur Senkung des Lärms an die Gutachter zu melden.

Dazu wird bis 1. Januar 2024 die E-Mailadresse LAP-frechen@planersocietaet.de freigeschaltet. Die Rückmeldungen werden vom Gutachterbüro ausgewertet und für die Verwaltung zusammengestellt. Im Anschluss wird der Entwurf des Lärmaktionsplanes erarbeitet, welcher dann voraussichtlich im Frühjahr 2024 im Rathaus präsentiert und zur Einsicht und Stellungnahme zur Verfügung gestellt werden soll.

Alle Anmerkungen und Eingaben werden daraufhin bewertet und der finale Lärmaktionsplan verfasst. Für die Gültigkeit des Planes ist dieser abschließend durch die politischen Gremien zu beschließen. Dies ist nach aktuellem Zeitplan für Mai oder Juni 2024 vorgesehen.

Zeitgleich beginnt aktuell die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung in Runde 4 des Eisenbahn-Bundesamtes.

Bis zum 2. Januar 2024 besteht für die Öffentlichkeit die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt Rückmeldungen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zum Beteiligungsverfahren selbst zu geben.

Eine Beteiligung ist über die Beteiligungsplattform auf www.laermaktionsplanung-schiene.de möglich. Eine Registrierung ist nicht notwendig. Eine E-Mail-Adresse muss jedoch angegeben werden.

Redakteur/in:

Lars Kindermann aus Rhein-Erft

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