Coronaschutzverordnung
Fußballtraining unter 2G und 3G

Foto: pixabay

NRW - Seit dem 24. November 2021 gilt in NRW eine neue
Coronaschutzverordnung. Nachfolgende Regeln gelten für den
Sportbetrieb im Fußball-Verband Mittelrhein.

Senioren: Unter Einhaltung der 2G-Regel kann im
Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) weiterhin Trainings- und
Spielbetrieb gemäß den Vorgaben der neuen Coronaschutzverordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen vom 24. November stattfinden. Die Regelung
gilt für den Sportbetrieb auf Verbands- und Kreisebene der Herren und
Frauen. Laut der aktuellen Verordnung reicht übergangsweise auch ein
höchstens 48 Stunden alter, negativer PCR-Test aus, um am Trainings-
oder Spielbetrieb teilnehmen zu können.

Um den Ablauf im Spielbetrieb einheitlich zu gestalten, hat der FVM
folgendes Vorgehen festgelegt: Grundsätzlich ist der Heimverein für
die Kontrolle der Nachweise verantwortlich. Der FVM hat hierzu
Formulare erstellt, die die beiden Vereine vor jedem Spiel
untereinander austauschen. Die Prüfung des Nachweises der
Schiedsrichter*innen erfolgt über die Schiedsrichterausschüsse des
FVM und der Kreise.

Jugend: Im Jugendbereich für die Altersklassen der Bambini
bis einschließlich der C-Jugend gilt weiterhin die 3G-Regelung, da
Schüler*innen (bis einschließlich 15 Jahren) aufgrund der
regelmäßigen Schultestungen keine Nachweise erbringen müssen. Die
Pflichtspiele der A- und B-Jugend werden für das Jahr 2021 abgesetzt.
Der FVM trägt damit dem Umstand Rechnung, dass Impfungen für diese
Altersgruppen erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich waren. Der
Trainings- und Freundschaftsspielbetrieb ist aber auch für diese
Altersklassen unter Einhaltung der 2G-Regelung möglich. Auch hier
gilt, dass übergangsweise ein höchstens 48 Stunden alter, negativer
PCR-Test ausreicht.

„Fußball spielen ist weiterhin möglich, dafür haben wir uns in
den letzten Monaten immer wieder stark gemacht”, erklärt
FVM-Präsident Bernd Neuendorf. „Wir wollen unseren Aktiven die
Chance geben, ihren Sport entsprechend der Vorgaben der Politik
auszuüben. Zugleich werben wir bei unseren Mitgliedern dafür, sich
impfen zu lassen. Nur wenn wir eine hohe Impfquote erreichen, werden
wir auch dauerhaft im Fußball ein Stück Normalität zurückgewinnen.
Wir wissen, dass die Umsetzung in der Kürze der Zeit eine Umstellung
für alle bedeutet. Wir haben daher auf allen Ebenen mit Hochdruck an
einheitlichen Lösungen und Mustervorlagen gearbeitet, um die Vereine
zu unterstützen.“

Um alle Detailfragen zu beantworten, hat der FVM FAQs und
Mustervorlagen für die Mannschafts-Nachweise sowie einen
Musteraushang für Sportstätten angefertigt. Alle Informationen
finden Sie auf www.fvm.de.

 

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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