Das Finanzamt Brühl informiert
Frist endet am 31. Januar

In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben. | Foto: Gerd Altmann auf Pixabay
  • In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.
  • Foto: Gerd Altmann auf Pixabay

Erftstadt/Brühl/Frechen/Wesseling. Bis zum 31. Januar müssen Grundstückinhabende die Grundsteuererklärung beim Finanzamt Brühl abgegeben haben. Darüber informiert die Behörde nun in einer Pressemitteilung. „Die erste Anlaufstelle, um sich mit der Abgabe der Grundsteuer-erklärung vertraut zu machen, ist unsere digitale Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de“, sagt Dr. Dirk Siegers, Chef des Brühler Finanzamtes. Hier gibt es praktische Erklär-Videos, wie man über das „Online-Finanzamt“ ELSTER die Abgabe erstellen kann. Über ELSTER kann die Erklärung kann sicher, kostenlos und ohne Papier abgegeben werden. Außerdem unterstützt ELSTER mit Hilfetexten beim Ausfüllen der Erklärung und überprüft vor Versand ans Finanzamt die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität. Was noch nicht viele wissen, auch ohne eigenes Benutzerkonto kann die Erklärung über einen nahen Angehörigen - zum Beispiel die Tochter - abgegeben werden.

Wichtig für die Abgabe sind das Aktenzeichen (und nicht die Steuernummer), welches man unter anderem auf den individuellen Schreiben findet, welche im Vorfeld an Grundstückseigentümer mit den überwiegenden Daten für die Erklärung verschickt wurde.

Für jeden Grundbesitz ist eine Erklärung abzugeben, egal, ob man dafür ein Schreiben erhalten hat oder nicht. Wer das

Schreiben verlegt hat, kann einen „Sachdatenauszug“ über das Grundsteuerportal (Geodaten) der Finanzverwaltung abrufen. Hier sind die meisten Daten, die man für die Steuererklärung braucht, bereits enthalten, zum Beispiel die Gemarkung und das Grundbuchblatt.

Individuelle Rückfragen beantwortet das Finanzamt Brühl unter 02232-703-1959 montags bis freitag von 9 bis 18 Uhr. „Die meisten Anliegen können wir bereits am Telefon klären“, sagt Siegers.

Bei Fragen zu ELSTER, zum Beispiel zur Registrierung, zur Zertifikatsdatei oder zum Abruf von Bescheinigungen, steht für ganz Nordrhein-Westfalen das ELSTER-Team-NRW unter 0251-934-1954 montags bis donnerstags von 8 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8 bis 15 Uhr zur Verfügung.

Redakteur/in:

Montserrat Manke

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