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Brühl will Bettensteuer erheben

Durch die Einführung einer Bettensteuer sind nach Schätzung der Verwaltung jährlich Einnahmen von 2,3 Millionen Euro möglich. | Foto: Foto: Brodüffel
  • Durch die Einführung einer Bettensteuer sind nach Schätzung der Verwaltung jährlich Einnahmen von 2,3 Millionen Euro möglich.
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Brühl. Die Stadt Brühl will ab dem 1. April 2026 eine Beherbungssteuer (Bettensteuer) erheben. Der Rat soll bei seiner Sitzung am 15. Dezember 2025 vor dem Hintergrund des hohen Haushaltsdefizits eine entsprechende Satzung beschließen. Die Bemessungsgrundlage ist der vom Gast aufgewendete Betrag. Die neue Steuer soll fünf Prozent der Bemessungsgrundlage betragen. Als Beherbungsbetriebe gelten Hotels, Gasthöfe, Ferienwohnungen, Privatzimmer, Campingplätze und ähnliche Einrichtungen. Laut Vorlage geht die Verwaltung davon aus, dass bei einem geschätzten Übernachtungspreis je Gast und Übernachtung von 75 Euro durch die Einführung der Bettensteuer jährlich Einnahmen von 2,3 Millionen Euro möglich sind. 2024 wurden in der Schlossstadt rund 625.000 Übernachtungen gezählt. Die Einführung und Bearbeitung der neuen Steuer erfordere „zunächst“ eine weitere Vollzeitstelle, so die Verwaltung.

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Hans Peter Brodüffel aus Brühl

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