Neue Reglung für alte Elektrogeräte
Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte

Elektroschrott können seit dem 1. Januar einfacher fachgerecht entsorgt werden. Das hilft auch der Natur, weil alte Geräte noch über wertvolle Materialen verfügen.  | Foto: dokumol/pixabay
  • Elektroschrott können seit dem 1. Januar einfacher fachgerecht entsorgt werden. Das hilft auch der Natur, weil alte Geräte noch über wertvolle Materialen verfügen.
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Bonn (red). Seit dem 1. Januar 2022 gilt das novellierte Elektrogesetz. Demnach sollen Verbraucher ihre Altgeräte komplett kostenfrei an den Händler zurückgeben bzw. zurücksenden können, bei dem sie sich ein neues Elektrogroßgerät gekauft haben. Ausgediente und defekte Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen, die zurückgewonnen werden sollten.

Nach Angaben des Umweltbundesamtes wurden 2019 von den Kommunen, Händlern und Herstellern 947.067 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland gesammelt. Pro Bundesbürger sind das 11,4 Kilogramm. Auf Bonn übertragen bedeutet das, dass die Sammelinfrastruktur von bonnorange als kommunales Entsorgungsunternehmen ihren Beitrag mit mehr als der Hälfte dieser Menge geleistet hat. Dennoch liegt die Sammelquote von Elektro- und Elektronikaltgeräten in Deutschland nur bei 44,3 Prozent, dabei sind das eigentliche Ziel bei der Mindestsammelquote für alle EU-Mitgliedsstaaten 65 Prozent. Die Rücknahme regelt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG).

Da die Produktverantwortung bei den Herstellern liegt, wird über eine von ihnen eingerichtete zentrale Stelle (Elektro-Altgeräte-Register) die Abholung und Verwertung der Geräte organisiert. Nach dem novellierten Elektrogesetz können Verbraucher ihre Altgeräte nunmehr komplett kostenfrei an den Händler zurückgeben bzw. zurücksenden. § 17 Abs. 2 ElektroG stellt klar, dass die Rücknahmepflichten auch im Fernabsatz gelten, also auch den Online-Handel betreffen, wenn alle Verkaufs-, Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte in Summe 400 Quadratmeter groß sind. Aber auch Lebensmittelmärkte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern müssen seit dem 1. Januar 2022 Altgeräte kostenfrei von Verbrauchern zurücknehmen, wenn sie mehrmals im Kalenderjahr Elektro- und Elektronikgeräte im Angebot haben. In die Gruppe 1 (Wärmeüberträger) fallen zum Beispiel Kühlschränke, Gefriergeräte und Klimageräte. Gruppe 2 enthält Bildschirme, also Monitore, Fernseher und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten, wie zum Beispiel Laptops und Tablets. Die Gruppe 4 besteht aus Haushaltsgroßgeräten, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt, wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Elektroherde, Kopiergeräte, Nachtspeicherheizgeräte, aber auch Pedelecs. Diese Auflistung ist nicht abschließend.

Wenn die Bonner Fragen zur Entsorgung ihrer Elektroaltgeräte haben, dann berät sie der Kundenservice gerne per E-Mail (kundenservice@bonnorange.de) oder telefonisch (0228 - 555 27 20). Die Rücknahmepflichten treffen aber nicht alle Verkaufsstellen und bei mancher Anlieferung eines neuen Elektrogerätes passt es nicht, das Altgerät postwendend abzugeben. Da die Kommunen die Möglichkeit haben, im Rahmen einer Optierung die Geräte einzelner Sammelgruppen von einem Fachunternehmen im eigenen Auftrag fachgerecht verwerten zu lassen, macht die bonnorange AöR davon bei den Haushaltsgroß- und Elektrokleingeräten Gebrauch. So können die Bonner von einem gebührenfreien Abholservice von Elektrogroßgeräten profitieren. Die Beauftragung kann per Online-Formular (www.bonnorange.de/elektrogeraete) oder telefonisch beim Kundenservice erfolgen. Zusätzlich gibt es in Bonn die Roten Tonnen, deren öffentlich zugängliche Standorte online im Stadtplan (www.bonnorange.de/standorte) verzeichnet sind.

Redakteur/in:

Michael Thelen aus Rhein-Sieg

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