Gastronomie unter Druck
Vor dem Schnitzel zum Testen

Zum Großteil sind die Besucher des gemütlichen „Rien ne va plus“ in Bad Godesberg schon lange geboostert. Betreiber Klaus Ockenfels rechnet nun mit weiterem Umsatzrückgang, weil vor spontanen Treffen der Corona-Test zu absolvieren ist.  | Foto: AS
  • Zum Großteil sind die Besucher des gemütlichen „Rien ne va plus“ in Bad Godesberg schon lange geboostert. Betreiber Klaus Ockenfels rechnet nun mit weiterem Umsatzrückgang, weil vor spontanen Treffen der Corona-Test zu absolvieren ist.
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Bad Godesberg/Region (as). Die Würfel sind gefallen in Sachen Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung: Mit Wirkung vom Donnerstag, 13. Januar, hat die NRW-Landesregierung von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) auf die Ergebnisse des jüngsten Bund-Länder-Treffens reagiert und die neu beschlossenen Regeln zum Schutz gegen das Coronavirus und insbesondere die Omikron-Variante entsprechend umgesetzt und angepasst.

Diejenigen, die schon geboostert (dazu zählen neben den dreimal geimpften auch zweimal geimpfte und durch eine Genesung infolge einer Infektion immunisierte Menschen) haben nun wieder „Vorteile“ gegenüber denjenigen, die noch keine Impfung oder nicht die erforderliche Booster-Impfung erhalten haben. Jetzt gilt etwa in der Gastronomie – also für den Besuch in Restaurants, Cafés, Bars oder Kneipen – die 2G-plus-Regel. Dem spontanen Besuch in der Eck-Gaststätte steht jetzt die Testpflicht vorne an – sprich, Genesene und Geimpfte benötigen zusätzlich einen negativen, tagesaktuellen Corona-Test. Von der Testpflicht bei 2G-plus sind nun Geboosterte in Nordrhein-Westfalen ausgenommen. Für eine frische zweite Corona-Impfung gilt dies nicht. Im gesamten Freizeitbereich in NRW gilt unverändert die 2G-Regel. Sport im Innenbereich (Fitnessstudios, Hallenbädern oder Wellness-Einrichtungen) – also dort, wo man im Freizeitbereich keine Maske trägt – gilt 2G-plus.

Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G-plus gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Die Regelung gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung. Zum Testen heißt es, dass man entweder zu einem Testzentrum geht, um dort den Testnachweis erstellt zu bekommen, oder vor Ort beim Zutritt zu einer Freizeiteinrichtung einen beaufsichtigten Selbsttest durchführt – beispielsweise in einem Fitnessstudios unter der Aufsicht des Empfangspersonals oder bei der Sportausübung unter der Aufsicht des Trainers/Übungsleiters. Dieser beaufsichtigte Selbsttest berechtigt ausschließlich zum Zutritt zur besagten Freizeiteinrichtung. Bedingt durch die Gefahr der Infektion mit der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert und die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken ausgeweitet. Dies betrifft insbesondere die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G- oder 2G-Zugangsregelung gilt. Das „schnelle Bier“ nur für Geboosterte“!2G plus bezeichnet der Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) als Katastrophe für die gesamte Branche. „Eine Regelung 2G-plus kommt faktisch einem Lockdown gleich“, so Christoph Becker, Geschäftsführer des DEHOGA Nordrhein. „Schon durch 2G hat sich die Anzahl der Gäste und von Veranstaltungen verringert – verbunden mit einem großen Umsatzverlust. Durch 2G-plus reduziert sich die Anzahl der Gäste nochmals deutlich“.Keine Veranstaltungen, Tagungen und Kongresse, zudem fehlende Messen führen zu massiven Leerständen in den Hotels, äußert der Hotel- und Gaststättenverband und fordert Finanzhilfen.

Auf die Frage, was ein lange Jahre etablierter Gastronom, wie beispielsweise Klaus Ockenfels (Bistro „Rien ne va plus“ im Bad Godesberger Ortsteil Rüngsdorf) von den neuen Regelungen für die Gastronomie hält, sagt er: „Dies ist bitter, wo wir schon den gesamten Karnevalsumsatz wegen der dort erfolgten Veranstaltungsabsagen erneut verlieren. Der spontane Bierumsatz wird uns in der Gaststätte nun auch fehlen. Aus Erfahrung der vergangenen Wochen ist uns bekannt, dass aber viele unserer Gäste schon geboostert sind und 2G ja schon länger galt“. Wie sich die Gäste in den kommenden Wochen verhalten, bleibt abzuwarten. Ob da jemand ein Päckchen mit einem möglichen Schnelltest vor der Gaststätte auspackt und vor einem Gastwirt den Corona-Test durchführt, können sich die Gäste im Bistro „Rien ne va plus“ nicht so richtig vorstellen. Und ob jemand vor dem Gaststättenbesuch zum Testzentrum geht, um dann nach tagesaktuellem negativen Testergebnis zwei/drei Bier zu trinken, sieht man eher auch nicht. Dies bedeutet dann jetzt ganz schwierige Zeiten für die ohnehin schon gebeutelte Gastronomie.

Freie/r Redaktionsmitarbeiter/in:

Alfred Schmelzeisen aus Bad Godesberg

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