Lachgasverbot
Bußgelder in Höhe
von bis zu 1.000 Euro
Bonn (red). Die Stadt Bonn greift durch: Um Kinder und Jugendliche besser vor den Gefahren von Lachgas zu schützen, hat der Stadtrat am 3. Juli 2025 ein Verkaufs- und Weitergabeverbot für Minderjährige beschlossen. Die neue ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach Veröffentlichung in Kraft und gilt bis Ende 2027 – oder bis der Bund eine einheitliche gesetzliche Regelung erlässt. Das Verbot betrifft nicht nur den Verkauf und die Weitergabe von sogenanntem technischem Lachgas...