Polizei: Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt

„Unfallflucht ist unfair!“, so die Bonner Polizei.  | Foto: Grafik: Polizei Bonn
  • „Unfallflucht ist unfair!“, so die Bonner Polizei.
  • Foto: Grafik: Polizei Bonn

Bonn (red). „Unfallflucht ist unfair“ findet die Bonner Polizei. Immer mehr Verkehrsteilnehmer entziehen sich nach Unfällen ihrer Verantwortung und entfernen sich unerlaubt vom Unfallort. Die Geschädigten bleiben auf einem oft nicht unerheblichen Schaden sitzen. Es kann jeden treffen!

Besonders verwerflich sind Verkehrsunfallfluchten, bei denen Menschen zu Schaden kommen. Die Motivation der Flüchtigen mag vielfältig sein - Angst vor Strafe, Verlust des Führerscheins, Vermeidung von Unannehmlichkeiten, Alkohol- oder Drogenkonsum oder vielleicht der Verlust eines Schadenfreiheitsrabattes bei der Kfz-Versicherung. Anders als in vielen Köpfen verankert, ist das Entfernen vom Unfallort jedoch eine Straftat und kein Kavaliersdelikt. Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgen diese Delikte konsequent. Eine Unfallflucht (§142 StGB) kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit empfindlichen Geldstrafen bestraft werden. Zusätzlich kann auch der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Ganz abgesehen von zivilrechtlichen Ansprüchen.

Parkplatzrempler: Ein Zettel an der Windschutzschreibe reicht nicht aus!

Ein weiterer Irrglaube: Nach einem „Parkplatzrempler“ einfach einen Zettel an der Windschutzscheibe des beschädigten Pkw mit Name und Telefonnummer hinterlassen. Dies reicht in keinem Fall aus! In seinem solchen Fall, bei dem der Geschädigte nicht vor Ort ist, ist die Polizei zu verständigen. Im letzten Jahr (2020) ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich der Bonner Polizei 3.954 Verkehrsunfallfluchten. Dies entspricht einem Anteil von 25,8 Prozent an der Anzahl aller polizeilich registrierten Verkehrsunfälle von 15.287.

Jeder vierte Verkehrsteilnehmer entfernt sich nach einem Unfall

vom UnfallortBei jedem vierten von der Polizei aufgenommenen Verkehrsunfall hat sich also die Verursacherin oder der Verursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne Angaben zur Person oder der Art der Unfallbeteiligung zu machen. Pro Tag registriert die Bonner Polizei damit durchschnittlich 10 Verkehrsunfallfluchten in Bonn und den acht zum Polizeipräsidium Bonn gehörenden Rhein-Sieg-Kreis Kommunen. Bei rund 4,7 Prozent dieser Unfälle wurden Menschen verletzt.

Die Bonner Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe

„Jeder Hinweis, den wir zu einer Unfallflucht erhalten, kann für die Ermittler sehr wichtig sein“, sagt Polizeirat Michael Brockmann, Leiter der Direktion Verkehr der Bonner Polizei. „Wenn Bürgerinnen und Bürger eine Unfallflucht beobachten, bitten wir dies der Polizei über den Notruf 110 mitzuteilen.“ Hinweise auf den Fahrzeugtyp, die Marke, das Modell, die Farbe, das Kennzeichen bzw. auf Kennzeichenfragmente oder auch die Beschreibung eines flüchtigen Fahrzeugführers sind dabei wichtige Ermittlungsansätze. Hinweise können Zeugen auch per E-Mail an unfallflucht-ist-unfair@polizei.nrw.de geben. Der beste Weg nach einer beobachteten Unfallflucht bleibt aber der telefonische Hinweis über den Polizeinotruf 110. „Wir wollen das Unrechtsbewusstsein der Verkehrsteilnehmer schärfen und für das Thema sensibilisieren“, so Brockmann weiter.

Übrigens: Nahezu jeder zweite Verursacher (Aufklärungsquote 46,4 %) einer Unfallflucht wurde im letzten Jahr von den Beamtinnen und Beamten der beiden Verkehrskommissariate der Bonner Polizei ermittelt. „Also, Unfallflucht lohnt sich nicht! Helfen Sie mit und melden Sie sich als Zeuge!“, so die Polizei.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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