Nach schweren Übergriffen
Mehr Schutz bei Kontrollen: REVG setzt auf Bodycams
- Zum Eigenschutz und zur Beweissicherung bei Angriffen traegt das Sicherheits- und Fahrausweispruefpersonal der REVG bei Kontrollen Bodycams.
- Foto: REVG
Rhein-Erft-Kreis. Die Kontrollen der Passagiere in den Bussen, die für die REVG unterwegs sind, sind für das Prüfpersonal in den vergangenen Jahren spürbar gefährlicher geworden. Übergriffe, aggressive Situationen und sogar schwere körperliche Angriffe belasten den Arbeitsalltat, schreibt das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Als Reaktion darauf trägt das Sicherheits- und Fahrausweisprüfpersonal der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH nun Bodycams.
Die am Körper getragenen Kameras kommen bei Kontrollen im Linienbusverkehr zum Einsatz. Ziel ist es, die Sicherheit der Mitarbeitenden zu erhöhen, Übergriffe deutlich zu reduzieren und Vorfälle im Ernstfall besser aufklären zu können. Die Bodycams dienen dabei mehreren Zwecken: dem Eigenschutz der Prüfenden, der Beweissicherung bei Angriffen sowie der nachträglichen Identifikation von Tatverdächtigen. Außerdem sollen sie helfen, das Hausrecht durchzusetzen und zivilrechtliche Ansprüche abzusichern.
Auslöser für die Entscheidung waren unter anderem zwei gravierende Vorfälle in den vergangenen Monaten: „Der Schutz der Mitarbeitenden und die Sicherheit der Fahrgäste hat bei uns höchste Priorität. Daher haben wir uns nach zwei gravierenden Vorfällen in den vergangenen Monaten zu dem Einsatz von Bodycams entschieden“, erklärt REVG-Prokuriest Ralf Brüning. Eine permanente Überwachung der Fahrgäste sei jedoch nicht vorgesehen. Auf die Aktivierung der Kamera werde nach Möglichkeit vor Beginn der Aufzeichnung hingewiesen.
Die Diskussion um zusätzliche Schutzmaßnahmen begleite das Unternehmen schon seit längerem. Bereits Mitte 2024 hatte die REVG darauf gedrängt, das eingesetzte Prüfpersonal mit weiterer Schutzausrüstung wie Stichschutzwesten und Bodycams auszustatten. Spätestens die Ereignisse im April und Juni 2025, bei denen Fahrausweisprüfpersonal bei Kontrollen körperlich schwer angegriffen wurde, machten den Einsatz der Kameras aus Sicht der REVG unumgänglich.
Der Umgang mit den Aufnahmen ist klar geregelt. Die Bodycams werden ausschließlich anlassbezogen genutzt und unter strikter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen betrieben, darunter das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutz-Grundverordnung.
Ergänzend dazu sind die Linienbusse der REVG weiterhin mit fest installierten Überwachungskameras ausgestattet. Deren Aufzeichnungen können auf Anfrage der Polizei als Beweismittel ausgewertet werden und werden datenschutzkonform aufbewahrt und vernichtet.
Redakteur/in:Montserrat Micaela Manke |
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