In der Innenstadt und im Rheinpark
Maskenpflicht

Foto: Alexander Franz

Wesseling - (rmm) In der Stadt am Rhein gilt in der Fußgängerzone Bahnhof- sowie
Flach-Fengler-Straße, auf dem Westring vom Bahnhof Mitte bis zu dem
Bereich zwischen Marktkauf und dem Forum sowie auf Ruttmanns Wiese und
im Rheinpark die Verpflichtung eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Dies hat der Krisenstab der Stadt Wesseling angesichts der lokalen
Entwicklung der Corona-Neuinfektionen beschlossen. Die entsprechende
Allgemeinverfügung gilt bis auf Weiteres. Die Pflicht zum Tragen gilt
nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus
medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Die
medizinischen Gründe sind durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen,
das auf Verlangen vorzuzeigen ist.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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