Inzidenzzahl über 50
Rhein-Erft-Kreis verkündet diese Maßnahmen

Die Inzidenzzahl für den Rhein-Erft-Kreis beträgt aktuell 55 — damit treten weitere Maßnahmen gegen die Weiterverbreitung des Virus in Kraft. | Foto: Oliver Berg/dpa
  • Die Inzidenzzahl für den Rhein-Erft-Kreis beträgt aktuell 55 — damit treten weitere Maßnahmen gegen die Weiterverbreitung des Virus in Kraft.
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Rhein-Erft-Kreis - Im Laufe des Sonntags hat die 7-Tages-Inzidenz für den
Rhein-Erft-Kreis den Wert von 50 überschritten. Stand 19. Oktober 0
Uhr lag die Inzidenzzahl bei 55. Da das Infektionsgeschehen nicht
ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen zurückzuführen ist,
stellt der Kreis nun in einer weiteren Allgemeinverfügung das
Erreichen der Gefährdungsstufe 2 gemäß der Coronaschutzverordnung
fest.

Damit treten zum 20. Oktober um 0 Uhr in allen Städten des Kreises
die Regelungen des Paragaf 15a Absatz 4 der Verordnung in Kraft. Das
bedeutet unter anderem:

  • Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf
  • alkoholischer Getränke ist von 23 bis 6 Uhr unzulässig

    [/*]

  • An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung
  • dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen

    [/*]

  • In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien
  • und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf
    Personen treffen
    [/*]

Bei allen Regelungen gilt für den privaten Raum – also das eigene
Haus samt Garten oder die eigene Wohnung – weiterhin der hohe
Grundrechtsschutz der Privatsphäre.

„Ich appelliere dennoch an die Vernunft jedes einzelnen und empfehle
dringend die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum – dies
schließt ausdrücklich die Empfehlung ein, Kontakte und private
Feiern zu reduzieren und möglichst infektionssicher zu gestalten“,
so Kreisgesundheitsdezernent Christian Nettersheim.

Redakteur/in:

Martina Thiele-Effertz aus Erftstadt

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