Auf öffentliche Veranstaltungen verzichten
Rhein-Erft-Kreis aktualisiert Hinweise

- Der Rhein-Erft-Kreis hat seine Handlungsempfehlungen und Hinweise an die Bevölkerung hinsichtlich des Corona-Virus aktualisiert.
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Rhein-Erft-Kreis - Vor dem Hintergrund der Erkrankung zweier Personen aus dem Kreis
Heinsberg mit dem Corona-Virus, die im Rhein-Erft-Kreis bei der
Dienststelle der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in
Bergheim arbeiten, aktualisiert der Rhein-Erft-Kreis seine
Handlungsempfehlungen und Hinweise an die Bevölkerung.
(me). Landrat Michael Kreuzberg hat in einem Schreiben an die
Bürgermeisterin und die Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen
die dringende Empfehlung ausgesprochen, auf öffentliche
Veranstaltungen bis auf Weiteres zu verzichten.
Gleichzeitig empfiehlt das Kreisgesundheitsamt der Bevölkerung,
größere Menschenansammlungen zu meiden.
Personen, die Fieber haben, sollten sich telefonisch mit ihrem
Hausarzt in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen absprechen.
Das Kreisgesundheitsamt hat die Handlungsempfehlung des
Robert-Koch-Instituts bei Verdachtsfällen in allen Praxen bereits vor
zwei Wochen bekannt gegeben.
Sofern der Hausarzt nicht erreichbar ist, steht unter der Rufnummer
116117 der Kassenärztliche Notdienst zur medizinischen Beratung zur
Verfügung.
Das Kreisgesundheitsamt hat bei der zuständigen Kassenärztlichen
Vereinigung (KV) Nordrhein darum gebeten, das vorgehaltene Personal im
Notdienst soweit wie möglich aufzustocken. Die KV hat zugesagt,
dieser Bitte möglichst zu entsprechen.
Weiterhin gelten die dringenden Hinweise:
• Fiebrige Personen sollten nicht unangemeldet in Arztpraxen oder in
einem Krankenhaus erscheinen.
• Die Notrufnummer 112 ist nur in Notfallsituationen zu wählen.
Anlässlich der Erkrankung zweier Personen aus dem Kreis Heinsberg mit
dem Corona-Virus, die im Rhein-Erft-Kreis bei der Dienststelle der
Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Bergheim arbeiten
hat das Kreisgesundheitsamt nach Auswertung der Mitarbeiterdaten das
weitere Vorgehen festgelegt.
Die Definition von zu testenden Verdachtsfällen orientiert sich an
den unverändert gültigen Vorgaben des Robert Koch-Instituts. Somit
gelten alle Personen, die mit den beiden bestätigten Corona-Fällen
aus der Dienststelle der Knappschaft-Bahn-See Kontakt hatten (15
Minuten im gleichen Raum) und Erkältungssymptome haben, als
Verdachtsfälle. Dieser Personenkreis, den das Gesundheitsamt aktuell
abklärt, wird noch am Wochenende auf das Corona-Virus
getestet.Personen, die im oben genannten Sinne persönlichen Kontakt
hatten, sollen unabhängig von auftretenden Symptomen in häuslicher
Quarantäne verbleiben. Dies gilt auch für deren Angehörige. Sofern
bei Menschen aus diesem Personenkreis im Laufe der Inkubationszeit von
insgesamt 14 Tagen Erkältungssymptome auftreten, gelten auch diese
als Verdachtsfälle und werden getestet. Alle anderen Bediensteten der
Bergheimer Dienststelle der Knappschaft unterliegen keinerlei
persönlichen Einschränkungen.
In der Dienststelle arbeiten rund 170 Personen, von denen rund 110 im
Rhein-Erft-Kreis wohnhaft sind. Letztgenannter Personenkreis wird vom
Gesundheitsamt Rhein-Erft betreut. Die 50 bis 60 Personen, die
außerhalb des Rhein-Erft-Kreises wohnen, werden von ihren örtlich
zuständigen Gesundheitsämtern betreut
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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