Mehrheit für Baumschutzsatzung
Mehr Schutz für besseres Klima

- Als Sturmtief „Eberhard“ über Frechen fegte, knickten am Neuen Weg zahlreiche Bäume um. Die Straße musste vorrübergehend gesperrt werden. Die Feuerwehr vor Ort machte dafür die vorangegangenen, massiven Rodungsarbeiten in diesem Bereich verantwortlich.
- Foto: Lars Kindermann
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Frechen - In der Frechener Politik wird aktuell über die Wiedereinführung
einer Baumschutzsatzung gestritten. Die SPD Frechen sieht in einer gut
funktionierenden Baumschutzsatzung einen wichtigen Beitrag zum
kommunalen Klimaschutz. Die Stadtverwaltung rechnet mit einem
erhöhten Arbeits- und Kostenaufwand und spricht sich dagegen aus.
Doch die verwaltungsfreundliche Mehrheitskoalition aus CDU, FDP und
Grünen scheint sich diesmal nicht einig zu sein. Im Ausschuss für
Bauen, Verkehr und Umwelt sprach sich – in einer geheimen Abstimmung
– eine knappe Mehrheit für eine Baumschutzsatzung aus.
Es klingt ein wenig, wie der Einstieg in alle Asterix & Obelix-Comics:
„Wir befinden uns im Jahre 50 vor Christus. Ganz Gallien ist von den
Römern besetzt... Ganz Gallien? Nein! Ein von unbeugsamen Galliern
….“Nur in Frechen heißt es: „Wir befinden uns im Jahr 2019.
Alle Kommunen im Rhein-Erft-Kreis haben - zum Schutz des Baumbestandes
und zur Förderung von Stadtbild, Stadtklima und Stadtökologie - eine
Baumschutzsatzung. Alle Kommunen? Nein! Ein von unbeugsamen …“ Vor
13 Jahren wurde in Frechen die Baumschutzsatzung von einer
Ratsmehrheit von CDU und FDP abgeschafft. Seitdem dürfen Frechener
Bürger und Unternehmen auf ihrem Grund fleißig die Kettensäge
schwingen.
Aber damit könnte bald Schluss sein: In geheimer Abstimmung sprachen
sich, im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Umwelt, acht
Ausschussmitglieder für und sieben gegen die Einführung einer
Baumschutzsatzung aus.
Seit 2006 gibt es keine kommunale Regelung für das Fällen von
Bäumen auf privatem Grund. Es gilt allerdings die Einhaltung des
Bundesnaturschutzgesetzes. Darin werden bundeseinheitlich Fäll- und
Schnittverbote in der Baum- und Gehölzpflege geregelt. So sind der
Rückschnitt von Hecken und das Fällen von Bäumen vom 1. März bis
30. September, zum Schutz und zur Aufzucht wildlebender Tiere,
untersagt. Dies gilt jedoch nur für größere Schnitte. Schonende
Form- und Pflegeschnitte dürfen ganzjährig durchgeführt werden.
Kappungen an Straßenbäumen werden in diesem Zeitraum allerdings mit
Geldbußen von bis zu 10.000 Euro geahndet – wenn sie nicht von der
Naturschutzbehörde genehmigt wurden. Diese Genehmigung wird unter
anderem dann erteilt, wenn die Verkehrssicherheit der Bäume
beeinträchtigt ist.
Die Stadtverwaltung sieht damit den Frechener Baumbestand ausreichend
geschützt und sagt, dass der Kostenaufwand für eine
Baumschutzsatzung in keinem Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen
würde.
Die Ausschussmehrheit sieht das allerdings anders. Endgültig
entschieden wird über eine eventuelle Wiedereinführung einer
Baumschutzsatzung im Stadtrat am Dienstag, 7. Mai.
- Lars Kindermann
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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