Zweites Schuljahr mit Corona
Masken auf in den Schulen

Auch im neuen Schuljahr gilt in den Schulen in Nordrhein-Westfalen Maskenpflicht. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss zweimal pro Woche einen Covid-19-Test machen. | Foto: Lars Kindermann
  • Auch im neuen Schuljahr gilt in den Schulen in Nordrhein-Westfalen Maskenpflicht. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss zweimal pro Woche einen Covid-19-Test machen.
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Zum zweiten Mal starten die Kinder und Jugendlichen in
Nordrhein-Westfalen am kommenden Mittwoch, 18. August, in ein neues
Schuljahr unter Corona-Bedingungen. Es soll Präsenzunterricht
stattfinden.

Von Georg Zingsheim

Rhein-Erft-Kreis. Rund 166.000 Kinder werden in NRW in der
nächsten Woche neu eingeschult. Und während die Schulkinder im
letzten Jahr ein teils chaotisch anmutendes Hin und Her zwischen
Quarantäne, Unterricht im Klassenraum und am heimischen PC-Bildschirm
erleben mussten, können sich die Erstklässler in diesem Jahr sogar
auf Einschulungsfeiern freuen. Jedoch gilt auch hier, dass die
Corona-Schutzmaßnahmen einzuhalten sind: das Tragen von Masken, die
Einhaltung von Mindestabständen und die einfache Rückverfolgbarkeit
der Teilnehmenden. So gibt das Schulministerium es vor.

Damit können sich die Schulstarter schon einmal an das gewöhnen, was
die älteren Kinder und Jugendlichen bereits seit über einem Jahr
mitgemacht haben. Zumindest soll der Unterricht in den Schulen vor Ort
stattfinden, und auch die Kitas im Land sollen einen Regelbetrieb
organisieren. Wie lange dies bei steigender Inzidenz durchzuhalten
sein wird, muss sich herausstellen, denn spätestens im Herbst rechnet
die Bundesregierung mit einer vierten Corona-Welle. In den Schulen
gilt - wie bereits vor den Ferien - Maskenpflicht, zudem muss
weiterhin zweimal pro Woche ein Antigen-Selbsttest erfolgen. In den
Grund- und Förderschulen kommen wie bisher die PCR-basierten
Lolli-Tests zum Einsatz.

Kinder und Jugendliche über zwölf Jahre können inzwischen gegen
Covid-19 geimpft werden, für die Jüngeren besteht diese Möglichkeit
hingegen (noch) nicht. „Die Nachfrage ist groß, wir erhalten
täglich Anrufe und E-Mails, insbesondere, seitdem die Impfung auch
für Zwölf- bis 17-Jährige zugelassen wurde“, erklärte Dr.
Christian Asholt, Kinderarzt in Frechen-Königsdorf. Ein Vorteil der
Impfung: Vollständig geimpfte und genesene Personen sind auch in
Schule und Kita von der Testpflicht ausgenommen.

„Das regelmäßige Lüften ist immer noch am Wichtigsten“, betont
die Kreisstadt Bergheim in einer Pressemitteilung, ähnlich ist es aus
der Nachbarstadt Kerpen zu hören. Zwar haben Bund und Land
Förderprogramme für die Anschaffung von mobilen Luftfilteranlagen
aufgelegt, jedoch fließen die Zuschüsse nur unter bestimmten
Bedingungen. Können die Räume etwa durch ein Fenster belüftet
werden, entfällt die Förderung. Dies sei fast in allen Schulen und
Räumen im Stadtgebiet der Fall, heißt es aus dem Kerpener Rathaus.
Eine Anschaffung von Luftfilteranlagen auf eigene Kosten sei
angesichts der finanziellen Lage der Stadt nicht zu leisten, sagte ein
Stadtsprecher.

Auch in Bergheim geht die Stadt davon aus, „dass der überwiegende
Anteil der Klassenräume und Kita-Gebäude über gute
Lüftungsmöglichkeiten verfügen und eine Anschaffung einer solchen
doch recht geräuschintensiven Anlage nicht erforderlich ist“. Das
bedeutet: Sollte die Zahl der Infizierten im Herbst und Winter wieder
deutlich in die Höhe schießen, sitzen Schülerinnen, Schüler und
Lehrer wieder mit dicken Jacken und Mänteln im Klassenzimmer.

Ministerpräsident Armin Laschet hat in dieser Woche angekündigt,
dass er einen erneuten Lockdown auf jeden Fall vermeiden will. Das
dürfte wohl auch für die Schulen gelten. Erreichen will Laschet sein
Ziel durch eine „Impf-Offensive“ und eine Ausweitung der
Testpflicht. Wie sich dies in Schule und Kita auswirkt, wird sich
spätestens zeigen, wenn die vierte Welle ihre volle Wirkung zeigt.

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