25 Durchsuchungen - 5 Festnahmen
Großrazzia gegen Telefonbetrüger

Foto: Symbolbild/Polizei
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Im Zuge der Ermittlungen gegen einer Bande von Telefonbetrügern wurden diese Woche auch Wohnungen im Rhein-Erft-Kreis durchsucht. Bisher konnten 27 Tatverdächtige ermittelt werden. Fünf Personen wurden vorläufig festgenommen. Ihnen drohen bis zu zehn Jahren Haft.

Region (lk). „Hallo hier spricht Herr / Frau ... von Ihrer Bank. Auf Ihrem Konto wurden auffällige Kontobewegungen festgestellt. Um das kontrollieren zu können, benötigen wir Ihren PIN und Ihre EC-Karte. Ein Mitarbeiter der Bank kommt gleich zu Ihnen und holt die Karte zur Prüfung ab.“

So oder so ähnlich wurden zahlreiche, insbesondere ältere Menschen, Opfer von Betrug. Seit mehreren Jahren agieren international organisierte Tätergruppierungen in dieser Weise und erlangen dadurch hohe Vermögenswerte.

In diesem Zusammenhang durchsuchten am Dienstag, 7. Oktober Einsatzkräfte der Polizei und der Staatsanwaltschaft insgesamt 25 Wohn- und Gewerbeobjekte in Dormagen, Düsseldorf, Köln und dem Rhein-Erft-Kreis nach Beweismitteln.

Fünf männliche deutsche und italienische Tatverdächtige im Alter von 18 bis 24 Jahren konnten auf der Grundlage von zuvor durch die Staatsanwaltschaft erwirkten Haftbefehlen festgenommen werden. Ein weiterer Haftbefehl wurde gegen einen bereits in anderer Sache in Haft befindlichen 20-jährigen deutschen Beschuldigten vollstreckt.

Bei Ermittlungen konnte zuvor eine Gruppierung von bislang 27 Tatverdächtigen mit bulgarischer, deutscher, italienischer, irakischer, kongolesischer, mazedonischer, rumänischer, somalischer, und syrischer Staatsangehörigkeit im Alter von 18 bis 26 Jahren identifiziert werden, der insgesamt 140 Betrugs-Taten nach dem vorstehend beschriebenen Muster in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz zur Last gelegt wird. Der Gesamtschaden beläuft sich auf mehr als 300.000 Euro.

Die fünf festgenommenen Beschuldigten wurden dem Ermittlungsrichter vorgeführt und befinden sich in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauern an. Der Bandenbetrug wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft.

Redakteur/in:

Lars Kindermann aus Rhein-Erft

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