Verkehrsrecht
Wann lohnt sich der Einspruch bei Tempo- und Parkverstößen?

Bußgelder müssen nicht immer widerspruchslos akzeptiert werden. Vor allem bei hohen Strafen kann es sinnvoll sein, Einspruch einzulegen und die Unterstützung der Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen. Foto: Wolfilser/AdobeStock/Itzehoer
  • Bußgelder müssen nicht immer widerspruchslos akzeptiert werden. Vor allem bei hohen Strafen kann es sinnvoll sein, Einspruch einzulegen und die Unterstützung der Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen. Foto: Wolfilser/AdobeStock/Itzehoer
  • hochgeladen von Angelika Koenig

(txn). Ein Moment der Unaufmerksamkeit, das Tempolimit übersehen – und schon löst die Radarfalle am Straßenrand aus. Was viele nicht wissen: Die verwendete Technik arbeitet nicht immer fehlerfrei, einige Messgeräte stehen im Verdacht, nicht präzise oder rechtskonform zu arbeiten – weshalb Gerichte regelmäßig Bußgeldbescheide aufheben.
Die häufigste Schwachstelle mobiler Radargeräte liegt in der ungenauen Positionierung: Werden Winkel, Höhe oder der Abstand zur Fahrbahn nicht exakt eingehalten, sind die Messwerte oft fehlerhaft. Auch große, reflektierende Flächen in der Umgebung können das Ergebnis beeinflussen. Für Verkehrsteilnehmende ist es jedoch schwer, solche Fehler nachzuweisen.
Bei hohen Bußgeldern oder drohenden Punkten in Flensburg lohnt es sich daher, das Messergebnis unabhängig überprüfen zu lassen. Dafür wird in der Regel die Unterstützung eines spezialisierten Anwalts benötigt, der Zugang zu Akteneinsicht sowie Mess- und Prüfprotokollen hat. Clemens Cichonczyk, Geschäftsführer der Itzehoer Rechtsschutz Union, erklärt: „Wer zu Unrecht zur Kasse gebeten wird, sollte Einspruch einlegen und sich möglichst frühzeitig an eine Expertin oder einen Experten für Verkehrsrechtsschutz wenden.“ Hier bietet eine Rechtsschutzversicherung Schutz vor hohen Verfahrenskosten.
Doch nicht nur Blitzer, auch Parkverstöße sorgen immer wieder für Ärger. Besonders hohe Strafen werden oft bei Parksünden auf Supermarktparkplätzen fällig – aber nicht jede Forderung ist automatisch gerechtfertigt. Sind die Parkvorschriften vor Ort nicht klar oder unleserlich ausgeschildert, empfiehlt sich ein schriftlicher Einspruch – idealerweise mit Fotos oder Zeugenaussagen als Beweis. Bei besonders hohen oder fragwürdigen Forderungen sollte die Beratungshotline der Rechtsschutzversicherung genutzt werden.

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RAG - Redaktion

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