Maßgeblich ist die fehlende Einsicht des Täters
Einblicke zum „Tag des Kriminalopfers“

Das Experten-Team (von links): Sabine Henke, Gundhild Hebborn und Rüdiger Heil. | Foto: Müller
  • Das Experten-Team (von links): Sabine Henke, Gundhild Hebborn und Rüdiger Heil.
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Rheinisch-Bergischer Kreis - Für den „Tag des Kriminalitätsopfers“ hatte die Direktion
Kriminalität der Kreispolizeibehörde ein hochaktuelles Thema in den
Mittelpunkt der Betrachtungen gestellt. „Sexting“ als Mischform
aus „sex“ und texting“ bezeichnet die einvernehmliche Erstellung
und Versendung erotischer Bilder oder Videos im Internet.

Wie eine aktuelle Umfrage zeigt, haben 14 Prozent der jungen Menschen
schon schlechte Erfahrungen damit gemacht. Bei den 18-19-jährigen
liegt die Quote mit 20 Prozent am höchsten.

Kriminalhauptkommissarin Gundhild Hebborn, ihr Kollege Rüdiger Heil
und die Sexualpädagogin Sabine Henke vom Fachdienst Präventation des
Diakonischen Werkes erläuterten im Detail Ursachen, Hintergründe und
die Möglichkeiten der Prävention.

Enorm, so die Erkenntnis, ist der große Unterschied zwischen der
Betroffenheit und der strafrechtlichen Relevanz. Auch wenn viele
unterschiedliche Gesetze und Persönlichkeitsrechte tangiert sind, ist
beim missbräuchlichen Sexting die Dunkelziffer hoch und eine
Strafverfolgung eher die Ausnahme.

Bedrückend dabei ist auch besonders die fehlende
„Opferempfindung“ beim Täter über die Verletzung des
Schamgefühls, den Verrat und den ausgelösten sozialen Druck beim
Opfer.

Gundhild Hebborn, Sabine Henke und Rüdiger Heil stellten besonders
die Bedeutung des Elternhauses in den Vordergrund. „Vorbild sein,
über Risiken sprechen, Begleitung in die Medienwelt, Verständnis
haben und Sicherheitsregeln vereinbaren“
; das sind entscheidende
Eckfeiler der Prävention.

Nun, die Tipps für die Jugendlichen selbst liegen auf der Hand. Es
ist kritisch zu prüfen, ob und welche Bilder versandt werden. Niemals
an Unbekannte, anonymisiert, ohne automatische Uploads und kritische
Distanz zu Sicherheitsfunktionen, das sind die wesentlichen
Empfehlungen.

Und wenn es dann „passiert ist“ sind Fotos/Videos beim Anbieter zu
melden und entfernen zu lassen, die Schule ist gegebenenfalls
einzubeziehen, Beratungsstellen sind einzuschalten und durchaus auch
Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Sexting ist Teil unseres Lebens, ist Teil des Erwachsenwerdens und
Teil des Erlebens der eigenen Sexualität. Ungewünschten
Entwicklungen gilt es, sich von allen Seiten dagegen zu stemmen.

- Alfred Müller

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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