Zeugensuche
Täter flüchteten nach Hauseinbrüchen

Alarmierte Polizeikräfte leiteten umgehend eine Fahndung ein. Sie stellten an der Haustür Hebelspuren fest.				 | Foto: Symbolbild/ Sinan Muslu/Stock.Adobe.Com
  • Alarmierte Polizeikräfte leiteten umgehend eine Fahndung ein. Sie stellten an der Haustür Hebelspuren fest.
  • Foto: Symbolbild/ Sinan Muslu/Stock.Adobe.Com

Pulheim/Wesseling (red). Die Polizei Rhein-Erft-Kreis fahndet nach Unbekannten, die zwischen Montagabend, 3. August, und der Nacht zu Mittwoch, 5. August, in Häuser in Pulheim und in Wesseling eingebrochen sein sollen.

Die Beamtinnen und Beamten des Kriminalkommissariats 13 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise nehmen sie telefonisch unter 02271-81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.

In Pulheim sollen Unbekannte zwischen Montag, 18 Uhr, und Dienstag, 15 Uhr, eine Scheibe an einem Haus an der Bergheimer Straße eingeschlagen haben. Alarmierte Polizeikräfte fanden zahlreiche durchwühlte Räume vor. Die genaue Beute ist Gegenstand der Ermittlungen.

In Wesseling-Urfeld habe eine Bewohnerin eines Hauses an der Straße „Am Forst“ in der Nacht zu Mittwoch gegen 3 Uhr verdächtige Geräusche gehört. Als sie im Haus nachsah, habe sie einen Unbekannten bemerkt, der offenbar soeben das Haus durch die Haustür betreten und noch die Türklinke in der Hand gehalten hatte.

Dieser und ein weiterer Unbekannter, der vor dem Haus stand, seien dann in Richtung der Straße „Am Felde“ geflüchtet. Die Männer seien 1,75 Meter groß und schlank. Beide sollen dunkle Hosen und dunkle Oberteile getragen sowie ihre Kappen tief ins Gesicht und einen Schal bis kurz unter die Augen gezogen haben.

Einer von beiden habe auffällig gehumpelt. Alarmierte Polizeikräfte leiteten umgehend eine Fahndung ein. Sie stellten an der Haustür Hebelspuren fest.

In beiden Fällen sicherten Beamte und Beamtinnen Spuren und fertigten Strafanzeigen.

Die Polizei rät:

Notieren Sie sich bei Kauf neuer Gegenstände, falls vorhanden, die Individualnummer, sodass Sie sie im Falle eines Diebstahls griffbereit haben. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Dann können die Polizistinnen und Polizisten den entwendeten Gegenstand zur Fahndung ausschreiben.

Redakteur/in:

Signe Mai Slomian aus Pulheim

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