Boelcke-Kaserne Kerpen
Von Kaserne aus künftig Abschiebungen möglich

In einer doch eher kleinen Runde wurden die Bürger bei der Informationsveranstaltung in der Jahnhalle zu den möglichen Änderungen in der Landesflüchtlingsunterkunft informiert. | Foto: Schweitzer
  • In einer doch eher kleinen Runde wurden die Bürger bei der Informationsveranstaltung in der Jahnhalle zu den möglichen Änderungen in der Landesflüchtlingsunterkunft informiert.
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Kerpen - (ps) In der Landesunterkunft für Flüchtlinge in der Boelcke-Kaserne
werden möglicherweise zukünftig Menschen untergebracht, die in ihre
Heimatländer abgeschoben werden sollen. Die Bezirksregierung Köln
hatte die Kerpener Bürger zu einer Informationsveranstaltung in die
Jahnhalle eingeladen.

Da sich zukünftig möglicherweise Änderungen im Betrieb der
Landesflüchtlingsunterkunft in der Boelcke-Kaserne ergeben, hatte die
Bezirksregierung die Bürger zu der Informationsveranstaltung
eingeladen. Regierungsvizepräsident Wilhelm Steitz und Bürgermeister
Dieter Spürck begrüßten die Anwesenden in der Jahnhalle, wobei
diese nicht einmal bis zur Hälfte gefüllt war.

Zurzeit zählt die Flüchtlingsunterbringung in der Boelcke-Kaserne zu
den zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes. Für den Betrieb
dieser Einrichtung wurde mit der Bundeswehr ein Mietvertrag bis 2025
und ein zweiter bis Juli 2020 abgeschlossen. Da die Nutzung der
Boelcke-Kaserne durch die Bundeswehr nun doch bestehen bleiben soll,
ist noch offen, inwieweit der Mietvertrag fortgeführt wird.

Die Bezirksregierung erhoffe sich genaue Informationen bis Ende des
Jahres, beziehungsweise Anfang nächsten Jahres, sagte Seitz. „Einen
Plan B gibt es noch nicht“, antwortete Steitz auf die Frage, was
passiert, wenn der Vertrag nicht fortgeführt wird. „Entweder
müssen wir zurück zum Anfangszustand, also eine deutliche
Verkleinerung, oder wir müssen zumachen“, meinte Steitz.

Die Bezirksregierung plant eine Änderung im Betrieb der
Flüchtlingsunterkunft dahingehend, dass sie zu einer sogenannten
„Paragraf-30a-Einrichtung“ werden soll. Hier werden dann Menschen
untergebracht, die der Gesetzeslage nach dem beschleunigten Verfahren
unterliegen und innerhalb von sieben Tagen abgeschoben werden können.
„Das bedeutet, dass mehr Leute die Einrichtung verlassen werden, zur
Rückführung nach Hause oder ins Land der Erstregistrierung. Es wird
kein drastischer Wandel sein“, sagte Seitz.

In Bad Godesberg läge solch eine Einrichtung mitten in einem
Wohngebiet und dort verliefe alles weitestgehend problemlos,
beantwortete Seitz die Frage nach Erfahrungen. Kathrin Burghardt von
der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) machte deutlich, dass die
Mitarbeiter entsprechend ausgebildet seien, so sensibel und
deeskalierend wie möglich zu handeln. „Im vergangenen Jahr hatten
wir 4418 freiwillige Ausreisen ins Heimatland und 806
Abschiebungen“, machte Burghardt das Größenverhältnis am Beispiel
der Westbalkan-Länder deutlich.

Polizeihauptkommissar Frank Menzel erklärte, dass die Polizei drei
bis vier Wochen Vorlaufzeit bei den Amtsersuchen habe. In der Regel
werde der Bezirksdienst eingesetzt, um beispielsweise die Mitarbeiter
der ZAB zu schützen. Ibrahim Korkor vom Verein GIVE machte die
Beteiligten darauf aufmerksam, dass zu wenig von der
Flüchtlingsunterkunft in der Öffentlichkeit wahrgenommen würde.
Seitz wies dazu auch auf die Sicherheitsaspekte hin. Korkor fragte
zudem nach der langen Dauer der Verfahren. Burghardt erklärte dazu,
dass es sich um Verfahren mit vielen beteiligten Behörden handele.

Die Veranstaltung war auch deshalb schlecht besucht, weil die
Bezirksregierung sehr kurzfristig dazu eingeladen hatte. Um was es
genau in der Veranstaltung gehen sollte, war vorab nicht mitgeteilt
worden.

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RAG - Redaktion

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