Missverständnis um „Trampelpfad“
Fußgänger nicht illegal unterwegs

Der Weg entlang der Friedhofsmauer darf genutzt werden. | Foto: Hermans

von Hans-Willi Hermans

Lindenthal. Sieht aus wie ein Trampelpfad, fühlt sich an wie ein Trampelpfad – ist aber keiner. So die Meinung eines Bürgers. Er hatte sich über die Faulheit seiner Mitmenschen geärgert, die eine kleine Schleife im Gehweg an der Piusstraße abkürzen wollten. So sei für Fußgänger und Radfahrer entlang der Friedhofsmauer ein irregulärer Weg entstanden, der eine öffentliche Grünfläche schädige.

Mit einer Eingabe hatte der Bürger gefordert, diesen Bereich mit Bügeln abzusperren und den Pfad ökologisch wertvoll mit Unterstützung der Grünstiftung zu bepflanzen, um weiterem Missbrauch vorzubeugen. Doch nach einer Mitteilung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen können Fußgänger und Radfahrer, die regelmäßig auf der gern genutzten Abkürzung entlang der Friedhofsmauer unterwegs sind, nun aufatmen und guten Gewissens weiter „trampeln“. Es handele sich „um eine planmäßig angelegte Wegeverbindung mit einer wassergebundenen Decke“, teilte die Verwaltung in korrekter Amtssprache mit, eine „unsachgemäße Nutzung“ liege nicht vor.

Und die Lindenthaler Bezirksvertreter beschlossen, an den Enden dieser „Wegeverbindung“ sollten die Bordsteine abgesenkt werden. Dann wäre nicht nur der Weg barrierefrei, sondern auch äußerlich erkennbar, dass man sich hier auf dem Boden der Legalität bewegt.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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