Immer mehr Kölner fordern Tempo 30
Bürger klagten erfolgreich!

Auch auf der Mommsenstraße muss nun Tempo 30 geprüft werden. | Foto: Hermans
  • Auch auf der Mommsenstraße muss nun Tempo 30 geprüft werden.
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Gericht gab Bürgern in vier Fällen recht: Verwaltung muss unter Umständen Tempo 30 anordnen.

von Hans-Willi Hermans

Lindenthal. Rechtsanwalt Wolfram Sedlak nimmt kein Blatt vor den Mund. „Das Verhalten der Verkehrsbehörde ist rechtswidrig, unter Umständen handelt es sich um fahrlässige Körperverletzung“, beurteilt er den Umgang der Kölner Verwaltung mit Anträgen von Bürgern, die sich über den Verkehrslärm beschwert hatten und daher Tempo 30 in ihren Straßen forderten.

Als die Verwaltung dies ablehnte, hatten vier von ihnen gegen diese Entscheidung geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen: Die Begründung der Stadt, Tempo 30 behindere den Verkehrsfluss, führe zu Staus und Schleichverkehren, sei nicht hinreichend belegt. Sie muss nun die Anträge auf Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit erneut prüfen.

Dieses Urteil betrifft unter anderem die Mommsenstraße in Lindenthal, wo bislang nur auf einem rund 100 Meter langen Abschnitt Tempo 30 angeordnet wurde. „Geschwindigkeitsbeschränkungen nur für einen kurzen Teil der Straße einzuführen, vor dem Haus des Antragstellers, ist bundesweit ein Novum“, sagt Sedlak, der als Experte für die Thematik gilt. Zuweilen werde die Geschwindigkeitsbegrenzung in Köln sogar nur auf einer Straßenseite ausgeschildert – das mache erst recht keinen Sinn.

Maßgeblich sei aber die 16. Bundesimmissionsschutz-Verordnung, wonach der für Bürger zumutbare Geräuschpegel bei 59 Dezibel am Tag und 49 Dezibel des Nachts liegt. „Wenn sich Bürger beschweren, muss die Stadt das prüfen und kann verkehrsberuhigende Maßnahmen einleiten. Wenn sie das nicht tut, muss sie gute Gründe nennen.“

Eben das hat die Stadt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht getan. Nun müssen die betroffenen Bürger abwarten, ob die Stadt aktiv wird, im Zweifelsfall sogar erneut klagen. „Es ist ein Problem, dass keine Initiative Klage erheben kann, das müssen die vom Lärm Geschädigten selbst machen“, sagt Roland Schüler vom Friedensbildungswerk.

Schüler, auch Mitglied der BV Lindenthal, erwähnt noch die IG Lebenswerte Luxemburger Straße, die auch gern gerichtlich gegen die Ablehnung ihres Tempo 30-Antrags vorgehen würde. Unter Umständen müssten da gleich zehn Bürger klagen, wenn die Stadt ihre Straßenabschnitts-Taktik beibehält.

Da sieht Schüler die Ratspolitiker in der Pflicht: „Ihre Aufgabe ist es, gesundheitliche Schäden von den Bürgern abzuwenden, deshalb sollten sie der Verwaltung den Auftrag geben, solche Anträge ernst zu nehmen.“

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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