Führerscheinentzug nach Alkohol
Wann eine MPU droht
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Führerscheinentzug nach Alkohol: Wann eine MPU droht
Alkohol am Steuer kann weitreichende Folgen haben. Neben Bußgeld, Punkten oder einem Fahrverbot kann es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen. Unter bestimmten Voraussetzungen verlangt die Fahrerlaubnisbehörde außerdem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), bevor Betroffene wieder eine Fahrerlaubnis erhalten können. Doch wann ist eine MPU vorgeschrieben – und kann ein Führerschein aus einem anderen EU-Land einen Ausweg bieten?
Wann wird nach Alkohol eine MPU verlangt?
Die Voraussetzungen für eine MPU wegen Alkohol ergeben sich insbesondere aus § 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Eine medizinisch-psychologische Begutachtung wird unter anderem angeordnet, wenn wiederholt Verkehrsverstöße unter Alkoholeinfluss begangen wurden oder ein Fahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt wurde.
Auch andere Umstände können dazu führen, dass die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung hat. Entscheidend ist deshalb immer der konkrete Einzelfall.
Bei der MPU soll geklärt werden, ob künftig erneut mit einer Fahrt unter Alkoholeinfluss zu rechnen ist. Dabei wird unter anderem untersucht, ob der Betroffene sein Verhalten nachhaltig verändert hat und zuverlässig zwischen Alkoholkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs trennen kann.
Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug sind nicht dasselbe
Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis. Bei einem Fahrverbot darf für einen begrenzten Zeitraum kein Kraftfahrzeug geführt werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt grundsätzlich bestehen.
Beim Entzug der Fahrerlaubnis sieht das anders aus: Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen erlischt. Nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.
Verlangt die Fahrerlaubnisbehörde dafür eine MPU, genügt es nicht, lediglich einen neuen Führerschein zu beantragen.
Kann ein EU-Führerschein die MPU ersetzen?
Immer wieder wird im Internet damit geworben, nach einem Führerscheinentzug einfach in einem anderen EU-Land eine neue Fahrerlaubnis zu erwerben und damit die MPU zu umgehen.
Darauf sollten sich Betroffene nicht verlassen.
Grundsätzlich werden gültige Fahrerlaubnisse anderer EU- und EWR-Staaten in Deutschland anerkannt. Die Fahrerlaubnis-Verordnung enthält jedoch Ausnahmen. Insbesondere eine vorausgegangene Entziehung oder Versagung der Fahrerlaubnis in Deutschland kann für die Frage entscheidend sein, ob mit einer später im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis tatsächlich wieder in Deutschland gefahren werden darf.
Eine ausländische Fahrerlaubnis beseitigt eine deutsche MPU-Problematik daher nicht automatisch.
Entscheidend ist auch der Wohnsitz
Beim Erwerb eines Führerscheins innerhalb der EU spielt das sogenannte Wohnsitzprinzip eine wichtige Rolle. Vereinfacht gesagt muss sich der ordentliche Wohnsitz grundsätzlich in dem Staat befinden, der die Fahrerlaubnis erteilt.
Ein lediglich zum Führerscheinerwerb organisierter kurzer Aufenthalt im Ausland ist deshalb keine sichere Möglichkeit, die deutschen Vorschriften zu umgehen.
Auch der Europäische Gerichtshof hat sich mehrfach mit der gegenseitigen Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen und den Grenzen dieser Anerkennung beschäftigt.
Ausländischer Führerschein kann im Ausland weiter gültig sein
Bei einem EU-Führerschein muss zudem zwischen der ausländischen Fahrerlaubnis selbst und dem Recht unterschieden werden, damit in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine ausländische Fahrerlaubnis bestehen bleiben, während ihr Inhaber von ihr in Deutschland keinen Gebrauch machen darf. Ob dies der Fall ist, hängt von der Vorgeschichte und den Umständen des jeweiligen Falls ab.
Wer trotz fehlender Fahrberechtigung in Deutschland fährt, kann sich dadurch neue rechtliche Probleme einhandeln.
Vorsicht bei Werbung mit „MPU-freien“ Führerscheinen
Angebote, die einen EU-Führerschein als garantiert MPU-freie Lösung versprechen, sollten deshalb kritisch betrachtet werden. Ob eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland zum Fahren berechtigt, lässt sich nicht allein daran erkennen, dass ein gültiges Führerscheindokument eines anderen EU-Staates vorhanden ist.
Nach einem alkoholbedingten Fahrerlaubnisentzug sollte zunächst geklärt werden, welche Voraussetzungen die Fahrerlaubnisbehörde für eine Neuerteilung verlangt und ob eine MPU erforderlich ist.
Wer bereits einen Führerschein aus einem anderen EU-Staat besitzt oder den Erwerb einer solchen Fahrerlaubnis erwägt, sollte die konkrete Rechtslage vorher prüfen lassen.
Fazit: Ein EU-Führerschein ist kein automatischer Weg, eine nach einem Alkohol-Verstoß verlangte MPU zu umgehen. Ob eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland anerkannt wird und zum Fahren berechtigt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Hinweis: Der Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.
LeserReporter/in:Marco Hönicke aus Köln |