Getarnt als Taschenlampe
Bundespolizei stoppt Elektroimpulsgerät im Handgepäck

Auf den ersten Blick eine Taschenlampe, doch es ist ein versteckter und verbotener Elektroschocker eingebaut.  | Foto: Bundespolizei
  • Auf den ersten Blick eine Taschenlampe, doch es ist ein versteckter und verbotener Elektroschocker eingebaut.
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Ein Routineeinsatz an der Luftsicherheitskontrolle hat am Freitagabend am Flughafen Köln/Bonn zu einem Einschreiten der Bundespolizei geführt. Im Terminal 1 entdeckten Kontrolleure im Handgepäck eines Passagiers ein Elektroimpulsgerät ohne vorgeschriebenes Prüfzeichen.

Der 71-jährige bulgarische Staatsangehörige hatte sich gegen Abend zur Sicherheitskontrolle begeben, um seine Reise anzutreten. Bei der Durchleuchtung fiel den Luftsicherheitsassistenten ein Gegenstand auf, der zunächst wie eine handelsübliche Taschenlampe wirkte – sich bei genauerer Überprüfung jedoch als verbotenes Elektroimpulsgerät herausstellte.

Zur Klärung des Sachverhalts wurde eine Streife der Bundespolizei hinzugezogen. Der Mann wurde zur Dienststelle gebracht, wo ihm der Strafvorwurf nach dem Waffengesetz mündlich und schriftlich eröffnet wurde. Das Gerät stellten die Beamten sicher, zudem fertigten sie eine Strafanzeige.

Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen durfte der 71-Jährige seine Reise fortsetzen und konnte seinen Flug nach Sofia wie geplant antreten.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, Hand- und Reisegepäck vor Flugreisen sorgfältig zu kontrollieren. Gegenstände, die im Alltag unauffällig wirken oder im Ausland frei erhältlich sind, können in Deutschland unter das Waffenrecht fallen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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