Sportförderung
Zuschüsse rechtzeitig beantragen

Anträge auf Sportförderung können bei der Stadt Frechen noch bis zum 28. Februar bei der Stadt Frechen eingereicht werden.  | Foto: Steidi/Stock/Adobe.com
  • Anträge auf Sportförderung können bei der Stadt Frechen noch bis zum 28. Februar bei der Stadt Frechen eingereicht werden.
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Die Stadt Frechen gewährt den Sport treibenden Vereinen in Frechen im Rahmen der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel auf Antrag Zuschüsse.

Frechen (lk). Anträge auf Sportförderung können noch bis zum 28. Februar bei der Stadt Frechen eingereicht werden. Die Antragstellung kann über die Internetseite https://www.stadt-frechen.de/bildung/sportfoerderung.php komplett papierlos erfolgen. Es können alle benötigten Nachweise und Anhänge während des Online-Verfahrens hochgeladen werden. Sollten hierbei Probleme bestehen, kann eine pdf-Vorlage für den Antrag angefordert werden.

Dabei sollten die Vereine auf keinen Fall den Abgabetermin verschlafen. Verspätet eingehende Anträge werden bei der Zuschussbewilligung nicht berücksichtigt. Das Datum des Poststempels oder Online-Eingangs ist maßgeblich. Die Sportförderung wird nach den „Richtlinien zur Förderung des Sports in der Stadt Frechen“ und nach Prüfung unter sportlichem Aspekt des Stadtsportverbandes e.V. durch Beschluss des Sportausschusses festgelegt.

Bei Fragen rund um die Sportförderung ist die Verwaltung erreichbar per E-Mail an sport@stadt-frechen.de oder unter Telefon 0 22 34 – 5 01 13 58. Der Betriebsausschuss für den Freizeit- und Bäderbetrieb und Sport der Stadt Frechen wird den Auszahlungsbeschluss in seiner Sitzung am 16. Juni fassen.

Redakteur/in:

Lars Kindermann aus Rhein-Erft

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