Perspektive für Frechen
Perspektive für Hunde auf Friedhof

Foto: Edler von Rabenstein/Adobe.Stock.com
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Frechen (lk). Regelmäßige Friedhofbesucher werden es schon bemerkt haben: Hunde sind auf den Frechener Friedhöfen zwar verboten, aber immer wieder dort anzutreffen. „Insbesondere ältere Menschen nutzen den Friedhofsbesuch im Rahmen eines Spaziergangs. Deshalb sollte das Mitführen von Hunden auf den Frechener Friedhöfen - selbstverständlich unter expliziter Einhaltung der Leinenpflicht und der sonstigen Vorgaben - zugelassen und in der Friedhofssatzung verankert werden“, fordert jetzt die Perspektive für Frechen. Die Freie Wählergemeinschaft weist darauf hin, dass dies in anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen bereits so gehandhabt wird. Bislang sieht die Frechener Satzung nur eine Ausnahme für Blindenhunde und Begleithunde gehandicapter Menschen vor.

Redakteur/in:

Lars Kindermann aus Rhein-Erft

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