Keine Wiederaufbauhilfe
Camper gehen leer aus

Foto: pixabay
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Region (lk). Die Landesregierung NRW hat entschieden, dass für Wohnwagen, Mobilheime und sonstige Anlagen in Kleingärten oder Campingplätzen keine Wiederaufbauhilfen nach der Flutkatastrophe im vergangenen Jahr genehmigt werden. Das Bauministerium sieht darin „keine förderfähigen Wohngebäude“. Dementsprechend könnten keine Schäden an der Substanz der vorgenannten Anlagen geltend gemacht werden. Selbiges gelte für die in Wohnwagen, Mobilheimen, Kleingärten oder Campingplätzen geltend gemachten Hausratschäden. „Ausnahme bilden hierbei beim Hausrat nur Antragstellerinnen und Antragsteller, die nachweislich in einer der vorgenannten Anlagen ihren alleinigen dauerhaften Wohnsitz haben. In diesen Fällen können entstandene Hausratschaden geltend machen. Ein Gebäudeschaden kann nicht geltend gemacht werden. Der Wohnsitz ist entsprechend nachzuweisen“, teilt die Bezirksregierung Köln mit. Hintergrund ist, dass der Bezirksregierung mehrere Anträge auf Wiederaufbauhilfen im Zusammenhang mit Campingplätzen oder Kleingärten vorliegen.

Redakteur/in:

Lars Kindermann aus Rhein-Erft

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