Nach Unfall - Polizei informiert
E-Roller erst ab 14 Jahren erlaubt

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Euskirchen (vd). Die Polizei Euskirchen weist im Zusammenhang mit einem Unfall am Dienstag, 15. April, noch einmal eindringlich auf die Gesetzeslage hin: „Das Lenken eines E-Scooters ist erst ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt. Ein Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung sind zwar nicht erforderlich, aber das Mindestalter ist gesetzlich klar geregelt“, so die Polizeiangaben.

Im vorliegenden Fall befuhr eine 34-jährige Pkw-Fahrerin aus Euskirchen um kurz nach 17 Uhr die Mühlenstraße in Richtung Grünstraße. Im Einmündungsbereich zur Bergerstraße wollte die Frau nach links abbiegen. Zur gleichen Zeit befuhr ein 12-jähriger Junge mit einem Elektroroller die Bergerstraße in Fahrtrichtung Frauenberger Straße. Er wollte geradeaus in Richtung Mühlenstraße fahren. Beim Abbiegen kollidierte die Autofahrerin mit dem entgegenkommenden Jungen. Er stürzte zu Boden, zog sich Verletzungen zu und wurde mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. An dem Elektroroller war ein ungültiges Versicherungskennzeichen angebracht, weshalb eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt wurde. Und die Polizei betont, „dass Kinder im Straßenverkehr keine E-Scooter benutzen dürfen. Eine Missachtung dieser Regelung kann nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern birgt auch erhebliche Unfall- und Verletzungsrisiken.“

Redakteur/in:

Düster Volker aus Erftstadt

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