Verbot der Taubenfütterung
Stadt geht gegen Verstöße vor - Empfindliche Bußgelder

Verstöße gegen das Verbot der Taubenfütterung werden mit  einem empfindlichen Bußgeld belegt. | Foto: Foto  RAG  Archiv
  • Verstöße gegen das Verbot der Taubenfütterung werden mit einem empfindlichen Bußgeld belegt.
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Brühl. Die Stadt will verstärkt gegen das Taubenproblem vorgehen. Sie erinnert daran, dass das Füttern der Tauben verboten ist und Verstöße mit einem Bußgeld belegt werden. Die Verwaltung begründet ihr verschärftes Vorgehen mit der starken Vermehrung der Vögel. Ursache hierfür seien neben Resten von Lebensmitteln auch die Fütterung. Die Taubenschwärme hinterlassen große Mengen an Kot, der Gebäude, Fassaden, Denkmäler, Gehwege und Plätze verschmutzt. Insbesondere historische Bauwerke leiden unter den Hinterlassenschaften der Tiere, da der Kot empfindliche Materialien wie Natur- und Sandstein angreift. Die Stadt bittet daher alle Bürger*innen, auf das Füttern der Tauben zu verzichten und damit zum Schutz des Stadtbildes und der öffentlichen Sauberkeit beizutagen. Das Ordnungsamt wird entsprechende Kontollen durchführen.

Freie/r Redaktionsmitarbeiter/in:

Hans Peter Brodüffel aus Brühl

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